Die Bundesregierung hat ihre angekündigte Steuerreform auf den Weg gebracht.
Das Bundeskabinett hat sich in seiner Sitzung am 2.9. auf eine halbherzige Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von rund 10 Mrd. Euro verständigt. In der Diskussion war zuvor von Entlastungen von 20 bis 30 Mrd. Euro die Rede. Der CGB erachtet die vorgesehene Reform, die noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden muss, als mutlos und unzureichend. Er kritisiert insbesondere, dass mit dem Einkommenssteuerreformgesetz kein vollständiger Abbau der kalten Progression verbunden ist. Wenn es nicht noch zu Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren kommt, wäre das Kabinett Merz die erste Bundesregierung seit 2015, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression veranlasst hätte. Notwendig wäre nach Auffassung des CGB statt zeitverzögerter steuerlicher Entlastungen für die inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen ein automatisches Ausgleichsverfahren, wie es auch der Staatssekretär beim BMWE seinem Kollegen vom BMF vorgeschlagen hatte.
Die Steuerreform soll zum 1.1.2027 in Kraft treten und in zwei Schritten erfolgen und insbesondere kleinen und mittleren Einkommensbeziehern zugutekommen. Das Bundesfinanzministerium hat dazu Zahlen veröffentlicht, nach denen zum Beispiel eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro für 2028 gegenüber heute mit einer steuerlichen Entlastung von gut 600 Euro rechnen könnte. Die tatsächliche Netto-Entlastung wäre allerdings deutlich geringer. Darauf hat heute das DIW in seiner Konjunktur-Pressekonferenz hingewiesen, da insbesondere die Beitragssteigerungen in der gesetzlichen Sozialversicherung nebst weiteren Belastungen gegengerechnet werden müssten. Eine deutliche Steigerung des privaten Konsums, wie sie zur Ankurbelung der Konjunktur erforderlich sei, werde daher von der Steuerreform nicht ausgehen.
Dass sich die Koalitionäre nur auf ein steuerliches Entlastungsvolumen von 10 Mrd. Euro verständigen konnten, wird haushaltspolitisch mit der Notwendigkeit einer adäquaten Gegenfinanzierung begründet. Das DIW hätte hier durchaus noch Spielräume gesehen, zum Beispiel bei der Durchforstung von Subventionen und steuerlichen Privilegien. Der Präsident des DIW, Marcel Fratzscher, verwies in der Pressekonferenz weiter darauf, dass das Volumen an Erbschaften und Schenkungen in Deutschland jährlich bei rund 500 Mrd. Euro liegt. Das darauf entfallende Steueraufkommen jedoch nur bei 21,4 Mrd Euro lag. Obwohl es sich bereits um einen Höchstbetrag handelte, entsprach dieser lediglich einer Steuerbelastung von etwas mehr als 4 Prozent. Das hier noch Luft nach oben besteht, ist offensichtlich. Doch für den Gesetzgeber ist die Erbschaftssteuer ein heißes Eisen, von dem er lieber die Finger lässt. Gespannt wartet deshalb nicht nur der CGB auf zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die am 12. und 13 Oktober zur Verhandlung anstehen und in denen es um die Steuervorteile für Erben von Betriebsvermögen sowie die Möglichkeit der Schaffung landesrechtlicher Regelungen bei der Erbschaftssteuer geht. Sollte das Gericht geltende Regelungen kippen, wäre der Gesetzgeber zum Handeln gezwungen.
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