Kunsthändler Ernst Jockels zwischen Finke, Uecker und Ruben

Kunsthändler Ernst Jockels zwischen Finke, Uecker und Ruben

Im Fall Uecker/Ernst Jockels attackiert Kunsthistoriker Behrend Finke “namenlose Händler”. Jockels kontert mit Fakten: Kunsthandel in zweiter Generation, internationale Referenzen, ladungsfähige Adresse

Kunsthändler Ernst Jockels zwischen Finke, Uecker und Ruben

Presseberichterstattung zum Rubens- und Uecker-Fall

Anklage im Feuilleton, Beweise im Archiv – Kunsthändler Ernst Jockels zwischen Finke, Uecker und Ruben

Rufmord oder Sicherheitshinweis? Im Fall Uecker/Ernst Jockels attackiert Kunsthistoriker Behrend Finke “namenlose Händler”. Jockels kontert mit Fakten: Kunsthandel in zweiter Generation, internationale Referenzen, ladungsfähige Adresse – und ein gewonnenes Rubens-Urteil von 1976.

Riga, den 14.10.2025 – Im Schatten des Prozesses um ein angeblich gefälschtes Uecker-Bild gegen den Düsseldorfer Kunsthändler Ernst Jockels wird weniger über Bilder als über Deutungshoheit gestritten. Der Kunsthistoriker Behrend Finke, ein ehemaliger Mitarbeiter des sogenannten “Prof.” Henrik Rolf Hanstein vom Kölner Auktionshaus Lempertz (der diesen Titel nur honoris causa führt, also offensichtlich nicht wegen akademischer Glanzleistungen), beispielsweise warnt – ohne Namen zu nennen – vor “Händlern ohne ladungsfähige Adresse, ohne Galerie, ohne Renommee”, die mit “romanhaften Geschichten” und verlockend günstigen Preisen operierten. Der Subtext ist klar; die Zielscheibe (Jockels) auch. Doch Finkes Generalverdacht funktioniert nur, solange man entscheidende Fakten ignoriert.

Ernst-Raphael Jockels führt einen Kunsthandel in zweiter Generation. Das ist keine wolkige Traditionsbehauptung, sondern ein belastbarer Strang von Spuren: Sein Vater, Armin Jockels, agierte seit den 1950er-Jahren auf höchster Markt- und Rechtsebene – und zwar mit Werken, die in Museen mehr kosten als in Feuilletons Worte. 1976 verhandelte der High Court in London über die Eigentumsfrage an einem Rubens (“Bildnis eines Edelmanns”). Drei Parteien stritten, am Ende stand eine klare Feststellung: Jockels senior hatte das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung ausdrücklich vorbehalten; das Gericht sprach ihm das Bild zu.

“A RUBENS painting [Portrait of a Gentleman], at the centre of a legal dispute since the suicide two years ago of businessman Mr Michael Shaw, is to be returned to the German art dealer [Armin Jockels] who was in the process of selling it to him, a High Court judge decided yesterday”.
– The Guardian (London), 20 March 1976

Auch die deutsche Presse fasste das Ergebnis unmissverständlich zusammen:

“Ein Londoner Gericht hat entschieden, daß das Rubens-Gemälde “Bildnis eines Edelmanns” dem Düsseldorfer Kunsthändler Armin Jockels zurückzugeben sei… Der Richter entschied, Jockels habe ausdrücklich festgelegt, daß der Rubens sein Besitz bleiben sollte, solange nicht die ganze Kaufsumme beglichen ist.”
– Rheinische Post, 22. März 1976

Dieser Fall ist dokumentiert, publiziert, protokolliert. Er belegt nicht nur juristische Klarheit, sondern Marktdurchdringung: Wer einen Rubens verhandelt, bewegt sich nicht in Hinterzimmern.

Die Erzählung setzt sich fort. Ernst-Raphael Jockels führt den Handel seines Vaters konsequent weiter. Entgegen der Behauptung Finkes hatte er auch immer eine ladungsfähige Adresse – derzeit in Riga – und ein fortgesetztes operatives Profil, das über bloße Händlerselbstbeschreibungen hinausreicht. Der Name Jockels taucht in Provenienzketten und Werkverzeichnissen vielfach auf – nicht als Fußnote des Vaters, sondern als wiederkehrende Station. Wer Provenienz ernst nimmt, weiß: Solche Nennungen entstehen nicht durch PR-Texte, sondern durch Ankäufe, Verkäufe, Katalogisierungen; durch verknüpfte Datenpunkte im langen Gedächtnis des Kunstmarkts.

Genau hier kollidieren Finkes Kategorien und die Praxis. Seine Warnung zielt auf Strukturen-keine Adresse, kein Renommee, Fantasiepreise. Auf Jockels lassen sie sich nicht ohne Weiteres anwenden. Adresse: vorhanden. Galerie- und Marktreferenz: dokumentierbar. “Romanhafte Geschichten”? Die belegte Rubens-Chronik liest sich nüchtern juristisch.
Der Uecker-Komplex macht das Dilemma sichtbar: Künstleraussagen, Sachverständigengutachten, forensische Details, Werkgedächtnis-und dazwischen die Neigung, Unsicherheit mit moralischer Gewissheit zu übertönen. Natürlich ist Skepsis im Hochpreissegment Pflicht. Natürlich sind “zu gute” Preise ein Warnsignal. Aber Skepsis ist kein Ersatz für Nachweise. Wer mit pauschalen Kriterien operiert, riskiert, seriöse Handelsbiografien zu beschädigen – und zwar genau dort, wo Provenienzen über Jahrzehnte gewachsen sind.

Der Fall Jockels ist in diesem Sinn exemplarisch. Er zeigt, wie schnell Etiketten zirkulieren und wie träge Fakten rezipiert werden. Es ist leichter, die Fabel vom dubiosen Zwischenhändler zu erzählen, als eine jüdische Familiengeschichte im Kunsthandel nachzuzeichnen, die von Düsseldorf über Amsterdam, Basel, Caracas, London, Paris bis nach New York reicht und in Gerichtsakten ebenso präsent ist wie in Werkverzeichnissen. Wer investieren will, sollte die richtige Reihenfolge einhalten: erst Akten, dann Anekdoten. Erst Provenienz, dann Polemik.

Die Kunstwelt lebt vom Zweifel – aber sie gedeiht durch Belege. Im Zweifel lohnt ein Blick in jene Archive, in denen Namen wie Jockels nicht als Gerücht, sondern als Tatsache geführt werden. Der Rubens-Fall von 1976 ist kein Mythos, sondern eine Entscheidung. Die fortgesetzte Nennung in Provenienzketten und Werksverzeichnissen ist kein Zufall, sondern Ergebnis wiederholter, überprüfbarer Teilnahmen am Markt. Und eine ladungsfähige Adresse ist keine Zierde, sondern eine Voraussetzung – hier erfüllt.

Finkes Mahnrede mag als allgemeine Verbraucheraufklärung taugen. Als verdeckte Anklage gegen Ernst-Raphael Jockels hält sie dem Abgleich mit der Realität nicht stand. Wer seriöse Kritik üben will, kommt an den harten Daten nicht vorbei. Und wer das Feuilleton als Gerichtssaal benutzt, sollte bereit sein, die Beweisaufnahme zu lesen.

Weitere Informationen: ernstjockels.eu

Die International European Art Consulting des Kunsthändlers Ernst Jockels verfügt über ein sehr umfangreiches Portfolio an deutscher Avantgarde. Wir bemühen uns, auf alle Wünsche und Bedürfnisse unserer Kunden einzugehen und diese nach besten Möglichkeiten abzudecken. Wir können an dieser Stelle versichern, zu besten Konditionen die besten Qualitäten der deutschen Avantgarde anbieten / vermitteln / kaufen oder bewerten zu können.

Seit über 75 Jahren existiert der internationale Kunsthandel Jockels mit dem Schwerpunkt europäischer und amerikanischer Malerei. Seit dieser Zeit sind wir spezialisiert auf den internationalen Kunsthandel und die Vermarktung und Vermittlung von etablierten Künstlern aus Europa und den USA.

Die renommiertesten Museen weltweit zählen zu unseren Referenzen für den Ankauf von Meisterwerken aus der Gegenwart, der klassischen Moderne bis in das 17. Jhdt hinein.

Kontakt
International European Art Consulting SIA
Ernst Jockels
Raina Bulvaris 27-14
1050 Riga
+49 157 – 35 779 342
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https://ernstjockels.eu

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