Gustl Mollath ist frei – die Meldung hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet, ist aber nur eine Zwischenetappe eines fast beispiellosen Justizmarathons. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die Unterbringung zwar bis zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen ihn aufgehoben, endgültig ist diese Verfügung aber nicht.
Für die Bayernpartei begrüßte der Landesvorsitzende Florian Weber diese vorläufige Entscheidung: “Wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Maßnahme gibt, dann muss im Sinne des Betroffenen entschieden werden. Seine Freilassung ist sicher kein Weihnachts-, aber vielleicht ein Wahlkampfwunder. Denn ganz so kann sich die Justiz dem öffentlichen, medialen und politischen Druck doch nicht entziehen, wie es eigentlich zu ihrem Selbstverständnis gehört.
Wie auch immer diese Entscheidung zustande gekommen ist, völlig beispiellos sind solche Vorkommnisse doch nicht. Und es gibt viele Mollaths, die nicht im Rampenlicht stehen, sondern sich vielmehr in der Anonymität der Mühlen der Justiz befinden. Für sie gibt es keine Demonstrationen, keine Facebook-Gruppen und manchmal auch keine zweite Chance.
Die Bayernpartei möchte daher angesichts der Wendung im Fall Mollath auf einige grundsätzliche Probleme in der bayerischen und deutschen Justiz aufmerksam machen, die der Öffentlichkeit meistens verborgen bleiben.
Die Probleme:
– Keine Berufungsinstanz
– “Rechtsbeugungsprivileg
– Kollegialgerichtsprivileg
– Staatshaftung kaum geregelt
Eine detaillierte Erläuerung zu diesen Schlagworten und Lösungsansätze finden Sie hier: Pressemitteilung der Bayernpartei zum Fall Mollath
Bayernpartei, Landesgeschäftsstelle
Richard Schöps
Baumkirchner Str. 20
81673 München
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