Aktuelle Situation der Lebensversicherung

Der Ratgeberverein für Finanzen e.V. informiert

BildEtwa 90 Millionen Verträge über kapitalbildende Lebensversicherungen existieren in Deutschland – bei einer Gesamtbevölkerung von 82 Millionen eine beträchtliche Zahl. Und es kommen alljährlich etliche weitere Abschlüsse hinzu. Immerhin gilt diese Art der Altersvorsorge nach wie vor als Klassiker.

Das Problem mit der vorzeitigen Kündigung
Was aber, wenn der Versicherungsnehmer während der langen Laufzeit von 30 und mehr Jahren die Beiträge nicht mehr stemmen kann? Viele entscheiden sich dann für eine vorzeitige Kündigung – meist ein fataler Entschluss. Denn insbesondere in den ersten Jahren liegt der Rückkaufwert extrem niedrig, und zwar wegen der hohen Abschlusskosten inklusive der Provisionen. Vielfach werden auch später kaum die eingezahlten Beiträge erstattet.
Dies hat sich jetzt geändert: Der BGH hat ein Urteil (Az.: IV ZR 201/10) gefällt, nach dem der Versicherte prinzipiell Anspruch auf einen Mindestbetrag hat. Allerdings gilt dies bislang (Stand August 2013) lediglich für Verträge, die nach 2009 aufgelöst wurden. Denn sonst greift die dreijährige Verjährungsfrist. Immerhin dürfen die Kunden mit Nachzahlungen rechnen, die sie indessen selbst einfordern müssen.

Das Problem mit dem Garantiezins
In den Verträgen für kapitalbildende Lebensversicherungen ist meist ein Garantiezins festgeschrieben – bei älteren Policen liegt er deutlich höher, als es aktuell der Fall ist. Da das allgemeine Zinsniveau drastisch gesunken ist, können viele Gesellschaften diese vertraglich vereinbarten Garantien nicht mehr einhalten. Die Folge: Selbst wer sich auf die derzeit vereinbarten 1,75 Prozent verlässt, muss sich am Ende möglicherweise mit deutlich weniger abfinden.
Hinzu kommt der Umstand, dass sich die Zinsen nicht etwa an den monatlichen Beiträgen orientieren, sondern lediglich am Sparbetrag. Und der liegt deutlich unter der Gesamtsumme, weil ein großer Teil davon für die Risikoabdeckung genutzt wird.
Inzwischen bieten einige Gesellschaften sogar Policen an, die überhaupt keinen Garantiezins vorsehen. Dafür sei die Überschussbeteiligung wesentlich höher. Diese richtet sich allerdings immer nach den Gewinnen des Unternehmens. Und jeder weiß, dass die Versicherungen vielfach nicht allzu gut aufgestellt sind. Mehrere schlechte Jahre hintereinander führen damit zwangsläufig dazu, dass überhaupt keine Rendite mehr vorhanden ist – möglicherweise schrumpft sogar das Kapital.

Das Problem mit der Einmalzahlung
Prinzipiell ist es eine gute und auch verlockende Sache: Ein einziges Mal einen größeren Betrag in die Lebensversicherung einzahlen und wenige Jahre später eine schöne Rente mit ansehnlicher Rendite kassieren.
Nur: In Zeiten von hoher Arbeitslosigkeit, von Mini-Löhnen und von einer Flut geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse gibt es ohnehin nur wenige, die etwa 50 000 Euro bezahlen können.
Und womit wollen die Gesellschaften die hohen Renditen realisieren? In vielen Fällen geht das zulasten der Altkunden. Sie müssen sich mit einer deutlich niedrigeren Überschussbeteiligung begnügen, also sie es ohne die “Reichen-Policen” hätten tun müssen. Denn wenn Gelder von anderen Versicherten dazu verwendet werden, dass die Einmal-Zahler auf ihre Kosten kommen, kann das nicht korrekt sein. So sieht es auch das Bundesministerium für Finanzen, das indessen eine flächendeckende Kontrolle ebenso für unmöglich hält wie jeder Normalbürger mit gesundem Menschenverstand.
Ganz problematisch wird die Sache, wenn sich ein Versicherter dazu bewegen lässt, wenige Jahre vor Beendigung des Vertrags seine Police aufzugeben und das bis dahin angesparte Kapital für eine einmalige Zahlung zu verwenden. Gewiss, die noch ausstehenden Zahlungen spart er auf diese Weise. Nur: Vielfach ist in älteren Verträgen ein Garantiezins von bis zu vier Prozent vereinbart – eine inzwischen illusorische Größe. Hinzu kommt, dass nicht selten am Vertragsende nochmals eine ansehnliche Zusatzvergütung fällig wird; sie entfällt konsequenterweise beim vorzeitigen Auflösen des Vertrags. Und nicht zu vergessen: Bei jedem Neuvertrag fallen wiederum Provisionen und Abschlussgebühren an – ein insgesamt schlechtes Geschäft also für den Versicherungsnehmer, ein umso besseres für die Gesellschaften.

Kostenlose Beratung holen
Jeder, der einen Vertrag über eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließt, sollte sich beim Ratgeberverein kostenlos beraten lassen. Die Ratgeber kennen sich in allen Fragen rund um die Policen bestens aus und geben Tipps für den Umgang mit den Assekuranzen. Das gilt übrigens auch für bestehende Verträge. Vielfach lässt sich auch im Nachhinein noch die eine oder andere Frage klären, sodass der Versicherte das Beste aus seiner Police machen kann.

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