Studie der Verbraucherzentrale Hamburg eröffnet Darlehnsnehmern neue Möglichkeiten
Die Zinsen in Europa sind aktuell auf einem neuen Tiefststand. Das ärgert nicht nur den heimischen Sparer, der selbst wenn er sein Geld anlegt oftmals kaum die Inflationsrate ausgleichen kann, sondern auch viele Immobilienbesitzer, die nach heutiger Erkenntnis meist zu viel für ihr Baugeld in den letzten Jahren gezahlt haben.
Eine Umfinanzierung oder Umschuldung kommt für die meisten jedoch nicht in Frage, da die Banken hierfür sehr hohe Gebühren ansetzen, wodurch der ersparte Zinsvorteil meistens wieder relativiert wird.
Nun hat die Verbraucherzentrale Hamburg aber einen Weg gefunden, der den Häuslebauern doch einen vorzeitigen Ausstieg aus überteuerten Darlehn ermöglichen könnte. Denn nach einer Untersuchung ihrerseits sind bei vielen Immobiliendarlehn die Widerrufsbelehrungen fehlerhaftverfasst und damit unwirksam.
“Sind die Widerrufsbeleherungen falsch, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und kann somit auch nicht ablaufen. Der Widerruf des Darlehens kann also jederzeit erklärt und das Darlehn somit gekündigt werden.”, erklärt Rechtsanwalt Markus Mingers, www.anwaelte-hueckelhoven.de .
Laut der Untersuchung sind mehr als zwei Drittel aller Widerrufsbelehrungen fehlerhaft, und das quer durch die gesamte Banklandschaft, von der Deutschen Bank über die Commerzbank bis hin zu den Sparkassen und genossenschaftlichen Instituten. Jedoch ist oft nicht jede Widerrufsbelehrung und auch nicht die gesamte falsch, sondern oftmals nur einzelne Passagen, Erklärungen, Vertragsparagraphen, Fristen, Hinweise, Rechtsfolgen, fehlenden Anschriften oder es wird einfach das vom Gesetz vorgeschriebene Deutlichkeitsverbot verfehlt, in dem Stellen zu ungenau formuliert sind.
“Für den Laien macht es das nicht einfacher, solche speziellen Vertragsdetails genau durchzusehen und die kleinen aber wichtigen Fehler zu finden. Bedenkt man aber, dass diese Fehler eine vorzeitige Umschuldung ermöglichen und somit Tausende Euro gespart werden können, ist es für den Verbraucher ratsam sich fachkundige Beratung im Vertragsrecht einzuholen.” , empfiehlt Rechtsanwalt Markus Mingers, www.anwaelte-hueckelhoven.de .
Allerdings gilt es auch zu bedenken, dass in vielen Fällen bei einer gewünschten Umschuldung Vorfälligkeitsentschädigungen nicht gerechtfertigt sind, da nach 10 Jahren dem Verbraucher sowieso ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zusteht und dadurch eine Umschuldung erwirkt werden kann.
Der Fall der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ist also besonders für die Darlehnsnehmer interessant, die ihre Verträge innerhalb der letzten 9 Jahre abgeschlossen haben, da hier auch noch hinzukommt, dass zu diesen Zeitpunkten die Zinsen deutlich höher als jetzt waren.
Es kann also viel Geld gespart werden. Man muss nur mit fachkundigem Rat an der Seite alle Unterlagen detailliert durchsehen.
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Mingers & Kreuzer
Herr Markus Mingers
Gut Gansbroich 1
41836 Hückelhoven
Deutschland
fon ..: 02433 9047968
web ..: http://www.anwaelte-hueckelhoven.de
email : info@anwaelte-hueckelhoven.de
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