Hat sich ein Paar getrennt oder scheiden lassen, steht oftmals die Frage im Raum, was mit der gemeinsamen Immobilie geschehen soll. Denn neben einem Immobilienverkauf gibt es noch andere Optionen wie die Eigentumsübertragung oder die Vermietung. Die Immobilienmakler der NEUMANN Immobilien & Grundbesitz GmbH aus Villingen-Schwenningen unterstützen Interessenten bei der Entscheidungsfindung.
“Stimmen beide Seiten nach der Trennung oder Scheidung einem Immobilienverkauf zu, unterstützen wir sie gerne dabei”, sagt Geschäftsführer Joachim Neumann, “der Erlös kann dann gerecht untereinander aufgeteilt und beispielsweise in eine neue Immobilie investiert werden”. In solchen Fällen übernehmen er und seine Kollegen selbstverständlich auch die Immobiliensuche in Villingen-Schwenningen sowie in der Umgebung. “Wir wissen, dass nach Trennungen oder Scheidungen meist schnelles Handeln erforderlich ist, da beide Seiten zügig getrennte Wege gehen wollen und berücksichtigen dies bei unserer Arbeit”, so der Geschäftsführer.
Zudem verkaufen er und seine Kollegen die Immobilie auf Wunsch diskret. Dazu fertigen sie beispielsweise virtuelle Objektrundgänge an, zu denen nur ausgewählte Kaufinteressenten einen Zugang erhalten. Nur Kaufinteressenten, die nach dem Ansehen weiterhin Interesse an der Immobilie haben, werden dann zu einem Besichtigungstermin vor Ort eingeladen. “Dieses Vorgehen erspart den Immobilienverkäufern Aufwand, Stress und Zeit”, erklärt Joachim Neumann.
Gerade für Eigentümer mit Kindern sei der Immobilienverkauf laut Joachim Neumann manchmal aber nicht die beste Option. Dann komme eine Eigentumsübertragung infrage, bei der eine der Parteien in der Immobilie wohnen bleibt und die andere Partei auszahlt. Darüber hinaus ist die Immobilienvermietung möglich. “Die Immobilienvermietung ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn feststeht, dass ein Kind das Haus oder die Wohnung später einmal erben soll”, meint der Geschäftsführer.
Dass aber nicht immer beide Seiten einem Immobilienverkauf, einer Eigentumsübertragung oder der Immobilienvermietung zustimmen, weiß Prokurist Markus Neumann. “In solchen Fällen lohnt sich ein Blick ins Grundbuch”, so der Prokurist. Denn nur die- oder derjenige, der ins Grundbuch eingetragen ist, kann die Immobilie verkaufen.
Sind beide Eigentümer im Grundbuch vermerkt und können sich partout nicht auf eine Lösung einigen, besteht noch die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. “Allerdings ist es besser, diese Art der Zwangsversteigerung zu vermeiden”, weiß Markus Neumann, “denn durch einen normalen Immobilienverkauf lassen sich meistens höhere Verkaufserlöse erzielen”.
Eigentümer, die sich bei den Maklern aus Villingen-Schwenningen über die Möglichkeiten für ihre Scheidungsimmobilie informieren möchten, erreichen diese unter der Rufnummer (0) 7720 / 31511 oder per E-Mail an info@immo-neu.de.
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