„Aktuelle Fragen der Anlagenzulassung – Neuerungen im Immissionsschutzrecht“ lautet der Titel des Seminars, das am 04. Mai 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet. Veranstalter ist das Institut für Wirtschaft und Umwelt e. V.
Staatlich anerkannter Fortbildungskurs gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV
Vorschriften der Europäischen Union, z. B. die im Januar 2011 in Kraft getretene neue Richtlinie über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) und die Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft sowie die Fortentwicklung des Standes der Technik (Beste verfügbare Techniken-BVT) sind in das deutsche Immissionsschutzrecht zu integrieren.
Einige Vorschriften wurden bereits in das Immissionsschutzrecht übernommen, andere müssen noch umgesetzt werden.
Das Seminar informiert über den aktuellen Stand, absehbare Entwicklungen und die sich daraus ergebenden Neuerungen für das Immissionsschutzrecht, insbesondere für den Bereich der genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.
Teilnahmepauschale: 499€ (MwSt.-frei)
Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter https://www.iwu-ev.de/pdf/L220504.pdf