Beschädigung der parlamentarischen Demokratie

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Erneuter Versuch: Bundestag will Sperrklausel für EU-Wahl diskutieren

(Düsseldorf/Münster) – „Für die ÖDP hat das schon Tradition: Die etablierten Parteien tun alles, um sich lästige Konkurrenz vom Leibe zu halten. Urteile von Verfassungsgerichten sind ihnen dabei völlig gleichgültig“, so der Landesvorstand der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen.

Bereits dreimal hat das Verfassungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine Sperrklausel im Kommunalwahlrecht für verfassungswidrig erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Sperrklausel im Europawahlrecht gekippt. Das hindert aber die etablierten Parteien nicht daran, ihren Versuch der Ausschaltung von unliebsamer Konkurrenz fortzusetzen.

Der einzige verfassungsrechtliche Grund für eine Sperrklausel ist es, die Handlungsfähigkeit einer Regierung sicherzustellen. Dem Europaparlament gehört eine Vielzahl von Parteien aus allen EU-Staaten an. Die nicht im Bundestag vertretenen Parteien im Europaparlament haben sich überwiegend einer Fraktion im EU-Parlament angeschlossen. Das EU-Parlament kontrolliert auch keine Regierung. Das Argument der Zersplitterung des Parlaments ist längst widerlegt.

Dennoch versuchen es die etablierten Parteien erneut. Unter „Zersplitterung“ verstehen sie, dass auch andere Parteien von den Wählern in einer demokratischen Wahl ins EU-Parlament entsandt wurden. Das Ausschalten von parlamentarischer Konkurrenz ist jedoch kein von der Verfassung gedeckter Grund für eine Sperrklausel. Bei der letzten EU-Wahl waren die nicht im Bundestag vertretenen Parteien den Bundestagsparteien offenbar viel zu erfolgreich.

Chancengleichheit zwischen Bundestagsparteien und Nicht-Bundestagsparteien ist in Deutschland nicht gegeben. Die Nicht-Bundestagsparteien werden auch meist nicht in Wahlumfragen aufgeführt. Trotz dieser Ungleichheit in den Wettbewerbsbedingungen hat die ÖDP bei der letzten Europawahl 1 % der Stimmen erhalten und einen Sitz im EU-Parlament errungen.

Im EU-Parlament vertretene Nicht-Bundestags-Parteien müssen die „Ernsthaftigkeit“ ihres Wahlantritts durch tausende von Unterstützungsunterschriften nachweisen, die im Bundestag vertretenen Parteien sind hiervon befreit. Die ÖDP, wie auch andere nicht im Bundestag vertretene Parteien, werden auch durch das Argument, die Stimmen für diese Parteien wären verloren, im Wahlkampf unfair behindert. Ohne diese wettbewerbsverzerrende Argumentation, die sich auf keine politischen Inhalte bezieht, hätten die nicht im Bundestag vertretenen Parteien deutlich höhere Wahlanteile.

Diese undemokratische Behinderung der Nicht-Bundestagsparteien wird von den etablierten Parteien in diesem Superwahljahr verstärkt betrieben. Dies zeigt der neuerliche Versuch, eine Sperrklausel einzuführen. Die etablierten Parteien ignorieren dabei die Urteile von Verfassungsgerichten, mit denen ihnen mehrfach bescheinigten wurde, dass dieses Tun mit unserer demokratischen Ordnung unvereinbar ist.

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