73-Jähriger erringt Schadensersatz wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4

Bank zahlt knapp 10.000 Euro nach gerichtlichem Vergleich

73-Jähriger erringt Schadensersatz wegen Lebensversicherungsfonds ProRendita 4

Kanzlei für Kapitalanlage- und Bankenrecht Dr. E. Hoffmann

Warum nicht jede Altersvorsorge geeignet ist
Mit einem guten Teilerfolg endete der Prozess eines pensionierten Bochumer Arztes vor dem Frankfurter Landgericht gegen seine Hausbank. Der 73-Jährige hatte durch seinen Rechtsanwalt Dr. Ernst Hoffmann aus Hamburg #Klage gegen die Commerzbank erhoben, wegen Anlageempfehlung des geschlossenen #Lebensversicherungsfonds ProRendita 4 zur Altersvorsorge. Der Berater empfahl dem damals 66-Jährigen diese Anlage im Jahr 2007 als sicher. Und wie etwa 17.000 weitere Anleger, deren Geld in die zum ERGO-Konzern gehörenden Fonds Ideenkapital ProRendita 1, ProRendita 2, ProRendita 3, ProRendita 4 und ProRendita 5 floss, glaubte und folgte er den Empfehlungen seines persönlichen Bankberaters – zumal Lebensversicherungen hierzulande als sichere Sache gelten. Die Fonds investierten das Geld jedoch in britische Lebensversicherungen, die in ihrer Struktur wesentlich riskanter aufgestellt sind. Bis heute haben die Beteiligungen rund 80% Verlust erlitten. Der Schaden geht in den dreistelligen Millionenbereich.

Gute Aussichten vor Gericht
Zum angebotenen Vergleich zwischen der Commerzbank und dem 73-Jährigen kam es, da sich der persönliche Bankberater von Herrn D. nicht zweifelsfrei an die vorgenommene Risikoaufklärung erinnern konnte. Um weitere Unwägbarkeiten einer II. Instanz zu vermeiden, willigte der Geschädigte in das Angebot der Bank ein. Im Gegensatz zu früheren Verfahren bestand die Commerzbank in diesem Fall nicht auf einem Stillschweigen über den abgeschlossenen Vergleich. Dies kann als Hinweis auf die zunehmende Vergleichsbereitschaft der Commerzbank verstanden werden, die durch herbeigeführte Vergleiche und zeitnahe Verfahrensabschlüsse die Risiken höherer Entschädigungszahlungen reduzieren möchte. “Das gibt vielen tausend geschädigten Commerzbank-Kunden neue Hoffnung”, so der Hamburger Anlegeranwalt Dr. Ernst Hoffmann. Er vertritt eine Vielzahl falsch beratener Commerzbank-Kunden wegen verschiedener Produkte, insbesondere Zertifikaten und geschlossenen Fonds.

Der Hamburger Rechtsanwalt und Kapitalanlagerechtsexperte Dr. Ernst Hoffmann ist bereits gegen zahlreiche Größen der Finanzbranche erfolgreich ins Feld gezogen. Die Kanzlei Dr. Hoffmann mit Standorten in Hamburg und Bargteheide (Kreis Stormarn), ist spezialisiert auf Finanzanlagen, u. a. offene und geschlossene Fonds, Zertifikate, Immobilien und Genussrechte. Kontaktaufnahme gerne telefonisch unter 040-6094 2493 bzw. 04532-289 9109 oder über die Website www.kapitalanlagerecht-anwalt.de.
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