Seminare Datenschutz – Umsetzungs-Fahrplan zur neuen Datenschutz-Grundverordnung
Aktuelle Seminare:
“Datenschutz: Umsetzung der DSGVO” am 03.09.2019 in Köln & Berlin
“Datenschutz – Der Unternehmer in der Pflicht” am 04.09.2019 in Köln & Berlin
“Informationssicherheits-Beauftragter” am 30.09.2019 in Hamburg & Berlin
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Einen Überblick über alle Seminare zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit finden Sie hier.
Wesentliche Neuerungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) sind folgende 10 Punkte, die wir in Seminare Datenschutz kompakt erläutern:
1. Marktortprinzip – Räumlicher Anwendungsbereich –
2. Grundsätze der Datenverarbeitung
3. Verzeichnis aller Datenverarbeitungstätigkeiten
4. Erweiterung der Informationspflichten
5. “Recht auf Vergessenwerden”
6. Personenbezogene Daten von Kindern
7. Datenschutzfolgenabschätzung
8. Prinzip des “One-Stop-Shop”
9. Meldepflicht von “Datenpannen”
10. Sanktionen und Bußgelder
Datenschutz-Folgenabschätzung – Seminare Datenschutz:
Der Datenschutzbeauftragte hat auch mitzuwirken an einer Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 39 Abs. 1 Buchst. c DSGVO). Bei der Folgenabschätzung geht es um die Abschätzung und Minimierung möglicher Folgen, sobald eine risikobehaftete Verarbeitung geplant wird (Art. 35 DSGVO).
Der Datenschutzbeauftragte muss überwachen, dass eine Folgenabschätzung durchgeführt wird. Für die Durchführung ist er weder selbst verantwortlich (denn das ist die verantwortliche Stelle, also der Arbeitgeber), noch muss auf seinen Rat zwingend gehört werden.
Konkret könnte der Datenschutzbeauftragte seinen Rat abgeben in Bezug auf diese Punkte:
ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer Folgenabschätzung vorliegen oder nicht,
welche Methodik für die Folgenabschätzung angewendet werden könnte,
ob die Folgenabschätzung intern durchgeführt oder outgesourct wird,
welche Maßnahmen (auch technische und organisatorische Maßnahmen) angewendet werden können zu Abschwächung jeglicher Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen,
ob die Datenschutz-Folgenabschätzung korrekt durchgeführt worden ist und welche Ergebnisse sich aus ihr ableiten lassen (insbesondere, ob die Datenverarbeitung durchgeführt werden darf und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen).
Mit Seminare Datenschutz erhalten die Teilnehmer die notwendigen DV-Tools zur Durchführung und Dokumentation der Datenschutz-Folgenabschätzung iSv Art 35 DSGVO. Die DV-Tools sind von den Landesdatenschutzbeauftragten anerkannt und werden als Referenzstandard empfohlen.
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
S&P Unternehmerforum GmbH
Herr Achim Schulz
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Vertrieb & Marketing, Unternehmenssteuerung, Rating & Bankgespräch, Unternehmensbewertung & Nachfolge, Compliance & Beauftragtenwesen sowie Risikomanagement.
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