Unternehmen können den Minijobbern 450,00 EUR zahlen, ohne dass hier für Abgaben und Steuern anfallen.
Zum Jahreswechsel 2013 sind aus den 400,00 EUR Jobber 450,00 EUR geworden. Unternehmen können daher den Minijobbern 450,00 EUR zahlen, ohne dass hier für Abgaben und Steuern anfallen. Es werden von den Unternehmen, welche den Minijobber eingestellt haben, 30% Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale gezahlt.
Unternehmen mussten nun zum Jahreswechsel beachten, dass Minijobber auf 450,00 EUR Basis nicht mehr von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Diese sind nun automatisch rentenversicherungspflichtig. Die Rentenversicherung müssen die Unternehmen vom Lohn abführen.
Branchen-Local .com weist darauf hin, dass es die Möglichkeit gibt, dass die Versicherungspflicht aufgehoben wird. Dies muss der Minijobber schriftlich erklären. Es sollte aber beachtet werden, dass das für alle geringfügigen Beschäftigungen gilt. Minijobber, die sich gegen die Versicherungspflicht entscheiden, haben keinerlei Abgaben. Diese Erklärung muss den Lohnunterlagen beigefügt werden und nicht an die Minijob Zentrale weitergeleitet werden.
Ihr branchen local Team
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