Kreuzlingen, Februar 2018 – Die Verpflichtung des Bundes zur Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen tritt gemäß E-Rechnungs-Verordnung als erste Umsetzungsstufe der EURichtlinie 2014/55/EU am 27. November 2018 in Kraft. Eine E-Rechnung wird ab diesem Zeitpunkt von der öffentlichen Verwaltung nur dann akzeptiert, wenn sie der europäischen Norm entspricht und über das Verwaltungsportal des Bundes übermittelt wird.
Die E-Rechnung eröffnet für die Verwaltung die Möglichkeit, von den Vorzügen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu profitieren. Diese werden auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union belegt. Allerdings erfordert die Richtlinie 2014/55/EU vonseiten der öffentlichen Auftraggeber eine frühzeitige Projektplanung und -umsetzung.
Der 4. E-Rechnungs-Gipfel wird nach der erfolgreichen Zusammenarbeit der letzten Jahre erneut unter Leitung des Bundesministerium des Innern und des Verbandes elektronische Rechnung in Bonn am 15. und 16. Mai 2018 präsentiert. Er stellt die zentrale Diskussionsplattform für alle Akteure aus Wirtschaft, Öffentlicher Verwaltung und von Dienstleistern für Themen rund um eine reibungslose Einführung der Automatisierung von Bestell- und Rechnungsprozessen dar. In diesem Jahr stehen u. a. folgende Themenschwerpunkte auf der Agenda:
– Kooperationsmodelle als Erfolgsfaktor für eine zügige und erfolgreiche Einführung der E-Rechnung in Deutschland
– Erfahrungen aus dem Steuerungsprojekt E-Rechnung
– Das E-Rechnungsportal des Bundes: Aufbau und Funktionsweise
– Elektronische Rechnungsabwicklung und Archivierung: Fakten aus der deutschen Unternehmenspraxis
– Mit E-Payment und E-Rechnung auf dem Weg zur digitalen Kommune
Weitere Informationen unter: www.e-rechnungsgipfel.de/pm
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