50 Prozent der Klagen 2012 als unbegründet zurückgewiesen
Essen, 14. Juni 2013 – Unser Rechtssystem im Bereich der Steuererhebung gibt uns auch die Möglichkeit, Klageverfahren bei den zuständigen Finanzgerichten bzw. beim Bundesfinanzhof zu führen. Der Bundesfinanzhof ist aus steuerrechtlicher Sicht die höchste Instanz in Deutschland. Leider halten sich der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sowie der Europäische Gerichtshof ebenfalls für prädestiniert, sich in steuerliche Angelegenheiten einzumischen. “Da beim Bundesfinanzhof nur die sogenannte “Spitze des Eisbergs” landet, nämlich die Verfahren, die bereits über die zuständigen Finanzgerichte gelaufen sind und diese Urteile mit der Berufung angefochten werden, ist es trotzdem verwunderlich, wie hoch die anhängigen Verfahren sind. Aus der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2012 des Bundesfinanzhofes ergibt sich, dass am 31.12.2012 noch insgesamt 2.237 Klagen anhängig waren, die auf ihre Erledigung warten,” erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert.
Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die Erledigungsstatistik für das Jahr 2012:
a) Unzulässig verworfen – 31.1%
b) Unbegründet zurückgewiesen – 50,0%
c) Nach Aufhebung der Vorentscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen – 6,9%
d) In der Sache selbst entschieden – 12,9%.
“Dies bedeutet für das Jahr 2012, dass der Bundesfinanzhof in lediglich 326 Klagefällen selbst tätig geworden ist. Wie viele dieser Verfahren positiv für die Steuerpflichtigen ausgegangen sind, wird hier nicht behandelt”, so Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.
Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.
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