Bei geändertem Gehalt die Steuerklasse wechseln oder rechtzeitig die teure Brille kaufen, Kindergeld fürs erwachsene Kind beantragen oder bis Silvester das Bad renovieren: 10 Tipps, mit denen man noch in diesem Jahr Steuern spart. Wer sich ausreichend informiert, rechtzeitig Anträge stellt und seine Einnahmen bzw. Ausgaben im Blick hat, kann vor Jahresende noch Steuern sparen. Hier unsere Tipps für Ehepaare und Lebenspartner, Haus- und Wohnungsbesitzer, Familien mit Kindern, Kapitalanleger, Riester-Sparer und viele mehr.
1.Ehepaare und Lebenspartner: Gehalt hat sich geändert? Steuerklasse wechseln!
Wer verheiratet oder verpartnert ist, kann noch bis zum 30. November die Lohnsteuerklasse wechseln. Die neue Kombination gilt dann rückwirkend für das ganze letzte Jahr. Sinnvoll ist das für diejenigen Paare, bei denen sich das Gehalt verändert hat: Verdient der eine deutlich mehr als der andere, ist die Kombination III und V steuerlich am besten. Verdienen beide in etwa das Gleiche, sollten sie die Kombination IV und IV behalten – wer heiratet, erhält diese Kombination automatisch. Außerdem gibt es noch eine dritte Kombination: IV und IV mit Faktor. Das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch 12 geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. So sollen Steuernachzahlungen weitgehend vermieden werden.
2.Jetzt noch renovieren oder sanieren: Bis zu 4.000 Euro absetzen
Handwerker, Fensterputzer oder Gartenbauer – die Kosten für Reparaturen, Reinigungen oder Renovierungen am und im Haus lassen sich von der Steuer absetzen. Genauer gesagt bis zu 4.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen und bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen im Jahr. Wer also sowieso den Jahresputz erledigen lassen oder den Flur streichen lassen will, der sollte jetzt noch den Auftrag dazu erteilen.
3.Implantat, Brille, Medikamente: Mit jedem Cent die zumutbare Belastung erhöhen
Viele Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Das Besondere bei außergewöhnlichen Belastungen: Nicht jeder einzelne Euro ist absetzbar, sondern nur die Kosten, die über der persönlichen “zumutbaren Eigenbelastung” liegen. Je nach Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder können das mehrere tausend Euro im Jahr sein – und erst ab einem Cent darüber spart man Steuern. Das bedeutet: Weil Ihre zumutbare Eigenbelastung jedes Jahr neu berechnet wird, müssen Sie jedes Jahr aufs Neue die finanzielle Grenze überschreiten. Um also möglichst weit über die eigene Belastungsgrenze zu kommen, sollte man so viele Ausgaben in einem Jahr ansammeln wie möglich: Wer in diesem Jahr schon viel Geld für eine Zahnbehandlung ausgeben musste, sollte die teure Brille jetzt auch noch kaufen. Umgekehrt kann es aber auch schlauer sein, den Kauf auf nächstes Jahr zu verschieben – nämlich dann, wenn der Termin fürs neue Implantat erst in 2014 ansteht.
4.Kindergeld: Noch 2013 nachträglich beantragen
Ob ein Kind in Ausbildung, mit Nebenjob oder ohne Job, ein Adoptivkind, ein Pflegekind oder ein Kind mit Behinderung – in vielen Fällen haben Eltern inzwischen Anspruch auf Kindergeld, auch wenn das Kind schon über 18 Jahre alt ist. Noch bis zum 31. Dezember 2013 kann bei der zuständigen Familienkasse ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden. Eltern, die Anspruch auf Kindergeld haben, können den staatlichen Zuschuss bis zu vier Jahre rückwirkend erhalten, also ab 2009.
5.Steuerfreie Riester-Zulage sichern: 154 bis 300 Euro im Jahr
Wer bereits einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, um privat für die eigene Rente vorzusorgen, bekommt steuerfreie Prämien vom Staat. Das sind 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kinder, das vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde bzw. 300 Euro pro Kind, wenn es danach auf die Welt kam. Junge Erwachsene, die Anfang 2013 unter 25 Jahre alt sind, erhalten zusätzlich einmalig 200 Euro. Wer noch keinen Riester-Vertrag unterschrieben hat, kann noch dieses Jahr den Vertrag abschließen und erhält die volle Jahresprämie. Allerdings gilt: Der Staat unterstützt nur diejenigen, die einen Beitrag von mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen. Deshalb sollte jetzt jeder seine Beiträge prüfen – zahlt er zu wenig, kann er die fehlende Summe noch in diesem Jahr auffüllen und die vollen steuerfreien Zulagen erhalten. Sonst drohen Kürzungen der steuerfreien Zulage vom Staat.
6.Steuerfreie Sparzulage sichern: Vermögenswirksame Leistungen
Mit den vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL genannt, kann jeder Arbeitnehmer mit der Unterstützung seines Arbeitgebers Geld ansparen. So können beispielsweise 40 Euro im Monat direkt auf eine Kapitalanlage überwiesen werden. Nicht der Arbeitgeber, auch der Staat unterstützt die Art der Vermögensbildung: Noch bis zum 31. Dezember kann die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage unter bestimmten Voraussetzungen für das Jahr 2009 beantragt werden. Immerhin zwischen etwa 40 bis 80 Euro erhält ein Arbeitnehmer für seine VL jedes Jahr vom Staat. Weitere staatliche Förderungen gibt es für alle, die Bausparen oder Riestern. Allerdings können die entsprechenden Zulagen nur bis zum Jahr 2010 rückwirkend beantragt werden.
7.Depots mit Verlusten: Bis zum 15. Dezember Bescheinigung beantragen
Für Kapitalanlagen, die Verluste gemacht haben, benötigen Anleger eine entsprechende Bescheinigung ihrer Bank. Bis zum 15. Dezember muss das Geldinstitut angewiesen werden, eine solche Verlustbescheinigung für das Jahr 2013 auszustellen. Nur dann können diese Verluste mit erfolgreichen Kapitalanlagen bei anderen Banken verrechnet werden. Ohne Verlustbescheinigung wird das Minus nur dann verrechnet, wenn eine weitere, allerdings erfolgreiche Kapitalanlage bei derselben Bank existiert. Wer keine weiteren (erfolgreichen) Depots bei dieser einen Bank hat, schiebt sein Minus auf das nächste Jahr.
8.Weihnachtsbonus: Geld ist steuerpflichtig, Sachleistungen nicht
Weihnachtsgeld, Bonuszahlungen, Gewinnbeteiligungen: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern am Ende des Jahres Anerkennung zeigen kann. Allerdings sind sämtliche Geldleistungen steuerpflichtig. Eine gute Alternative: Der Chef überlässt seinen Arbeitnehmern steuerbe-günstigte Sachleistungen wie Laptops, Tablets oder Smartphones zu Nutzung. Sie sind steuer- und sozialversicherungfrei.
9.Ehrenamtliche Mitarbeiter: Bis zu 2.400 Euro Freibetrag sichern
Seit 2013 gibt es höhere steuerliche Begünstigungen für alle, die sich in Vereinen oder Bildungswerken engagieren. Die sogenannte Übungsleiterpauschale in Höhe von 2.400 Euro steht Ausbildern, Erziehern oder Betreuern zu, die sich nebenberuflich im Auftrag von Kirchen, Vereinen oder einer Stiftung engagieren. Auch wer sich ehrenamtlich engagiert, ohne ein Übungsleiter zu sein, kann für seinen Einsatz eine Jahrespauschale von der Steuer absetzen, nämlich 720 Euro.
10.ELStAM-Daten prüfen: Falsche Daten können Steuern erhöhen
Seit 1. Januar 2013 gilt die elektronische Lohnsteuerkarte: Arbeitgeber, Ämter, Banken und Versicherungen melden die Steuerdaten der Arbeitnehmer elektronisch ans Finanzamt. Doch die Institutionen machen durchaus falsche oder unvollständige Angaben, manche Beträge werden doppelt und andere gar nicht gemeldet, oder es gibt nachträgliche Änderungen, die nicht berücksichtigt werden. Dann weichen die Angaben von dem ab, was in der Steuererklärung steht. Deshalb gilt: Daten prüfen. Dazu ist eine einmalige kostenfreie Registrierung mit der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer erforderlich. Sind die Daten falsch, muss ein “Antrag auf Korrektur der ELStAM” beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Der größte Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands, die VLH, ist einer der wenigen Lohnsteuerhilfevereine, die bundesweit vertreten sind. In mehr als 2.800 Beratungsstellen beraten wir knapp 800.000 Mitglieder – für sie nehmen wir uns Zeit und sprechen ihre Sprache. Außerdem sorgen wir für nachhaltige Beratungsqualität: 1.200 der VLH-Beratungsstellen sind nach DIN 77700 zertifiziert, das sind mehr Zertifizierungen als bei allen anderen Lohnsteuerhilfevereinen zusammen. Für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner erstellen wir im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG Einkommensteuererklärungen. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.
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