Bis zum SEPA-Start bleibt nicht mehr viel Zeit. Die meisten Unternehmen haben jedoch die Umstellung auf SEPA noch nicht begonnen, dies wird durch eine aktuelle Zahl der Deutschen Bundesbank unterstützt. Weniger als 10% der Unternehmen haben bisher eine Gläubiger-ID beantragt, diese ist jedoch für SEPA-Lastschriften notwendig.
Die Einführung von SEPA schreitet immer weiter voran. Weniger als 9 Monate bleiben den Unternehmen in Deutschland noch, um alle nötigen Vorbereitungen und Umstellungen für die Einführung von SEPA durchzuführen.
René Jacobi, Senior Customer Care Consultant bei INSIDE-CC, hat in den letzten Wochen und Monaten mit unterschiedlichen SEPA-Beteiligten gesprochen. Seine Erkenntnisse aus den unzähligen Gesprächen fasst er so zusammen: “Viele Unternehmen, sind sich auch jetzt, kurz vor der SEPA-Einführung noch nicht über alle Auswirkungen von SEPA bewusst. Die meisten Unternehmen glauben, dass ihre Bank die komplette SEPA-Umstellung durchführt. Dies ist jedoch nicht korrekt. Tatsächlich sind die Banken selbst durch die SEPA-Umstellung maßgeblich betroffen. Unternehmen können von Seiten der Bank nur mit einzelnen Aktivitäten, wie der Konvertierung von Bankdaten oder der Bereitstellung von Mustern für neue SEPA-Mandate, unterstützt werden.”
Wenigen Unternehmen ist bewusst, dass die erfolgreiche SEPA-Umstellung ausschließlich in ihrer Verantwortung liegt.
Zur SEPA-Einführung gehört nicht nur die Umstellung von IT-Systemen, auch müssen Unternehmen ihre vertraglichen Unterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen überarbeiten. Ansonsten droht ihnen eine verlängerte Laufzeit bei der Einholung von SEPA-Lastschriften ab dem kommenden Jahr. Die Regelung sieht vor, dass Kunden mindestens 14 Tage vor der SEPA-Lastschrift informiert werden müssen. Dies wird unter SEPA als das sogenannte Pre-Notification Verfahren beschrieben.
Der Zeitraum für die Pre-Notification kann, nach vertraglicher Absprache mit dem Kunden, verringert werden.
Eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet für alle Unternehmen eine Informationspflicht an seine Kunden, sodass diese über die Änderungen in Kenntnis gesetzt werden und wenn nötig widersprechen können.
Weiterhin müssen Unternehmen auch ihre bestehenden Einzugs- und Abbuchungsvereinbarungen auf SEPA-Fähigkeit überprüfen. Eine heute bereits vorliegende Vereinbarung muss nicht zwangsläufig auch nach der Einführung von SEPA zum 01.02.2014 gültig sein.
INSIDE-CC hat gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern ein umfassendes Webinar erarbeitet, in dem Unternehmen sich über die zwingend notwendigen organisatorischen SEPA-Maßnahmen informieren können. Auch Fragen zur individuellen Umsetzung können beantwortet werden.
Hierdurch soll es Unternehmen ermöglicht werden, ihren bestehenden SEPA-Migrationsplan zu überprüfen und unter Umständen noch anzupassen. Andernfalls riskieren Unternehmen, dass ihre Kunde SEPA-Lastschriften 13 Monate widerrufen können.
Immerhin möchte kein Unternehmen, welches eine berechtige Forderung von seinen Kunden einzieht riskieren, dass diese SEPA-Lastschrift innerhalb von 13 Monaten durch den Kunden widerrufen werden kann.
Ohne die fristgerechte und gesetzmäßige Umsetzung bis zum 31.1.2014 entstehen für Unternehmen unvorhersehbare Risiken bei der Liquiditätsplanung.
Weitere Informationen zu dem kostenfreien Webinar und zur SEPA-Einführung stellt INSIDE-CC auf seiner Internetseite www.inside-cc.de unter auf dem Reiter “SEPA-Start” zur Verfügung.
INSIDE-CC erarbeitet operative und strategische Lösungen, welche es Unternehmen ermöglichen, Ihren Kundenservice und Ihr Kundenmanagement so aufzustellen, dass diese heute ideal agieren können.
Zusätzlich dazu sind von INSIDE-CC optimierte Kundenservice und Kundenmanagement Organisationen immer in der Lage, kurzfristig auf sich ändernde Marktgegebenheiten zu reagieren und damit für das Unternehmen und seine Kunden einen deutlichen Mehrwert zu generieren.
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