Reform der ambulanten Vergütung bietet Chancen für niedergelassene Ärzte und Kliniken

(ddp direct) Das seit Jahresbeginn geltende Versorgungsstrukturgesetz soll unter anderem die ärztliche Versorgung in strukturschwachen Regionen verbessern. Das umfangreiche Gesetzespaket enthält darüber hinaus eine ganze Reihe weiterer Regelungen mitdeutlichen Auswirkungen auf die Patientenversorgung. Beim Akademiegespräch der PVS-Akademie am 27. April in Stuttgart-Degerloch informieren der Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. Bernhard Rochell, und Susanne Lilie, Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg, über Auswirkungen des neuen Ge-setzes für niedergelassene Ärzte und Kliniken sowie für deren Patienten.

Die „flächendeckende bedarfsgerechte medizinische Versorgung“ will Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr mit dem Versorgungsstrukturgesetz in ganz Deutschland sicherstellen. Ob die gesetzlichen Neuregelungen diesen hohen Anspruch in allen Bereichen erfüllen, bewerten Experten aus der ärztlichen Selbstverwaltung im Akademiegespräch der Akademie der PVS Baden-Württemberg, Ende April in Stuttgart. „Durch die Regionalisierung der Vertragskompetenzen, insbesondere in der Honorarverteilung sind für die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) größere Gestaltungsspielräume entstanden, die die vertragsärztliche Versorgung der Patienten verbessern können“, urteilt Dr. Rochell. So liege die alleinige Verantwortung für die Honorarverteilung wieder bei der Kassenärztlichen Vereinigung der jeweiligen Region, was die ärztliche Selbstverwaltung stärkt. Die KV Baden-Württemberg wird ihren Honorarverteilungsmaßstab ab 1. Juli 2012 entsprechend den gesetzlichen Möglichkeiten anpassen. „Im Vordergrund steht dabei, Stabilität ins System zu bringen, den Ärzten und Psychotherapeuten Planungssicherheit zu geben und kalkulierbare Honorare zu ermöglichen“, erläutert die Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg Susanne Lilie.

Die KVen können künftig auch finanzielle Anreize für Ärztinnen und Ärzte in unterversorgten Gebieten schaffen. So dürfen beispielsweise Honorarzuschläge vereinbart werden, für einzelne Leistungen oder auch für niedergelassene Ärzte, die in strukturschwachen Gebieten praktizieren. Für Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft sorgen dagegen die neuen Regelungen zur „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“. Einerseits schafft das Gesetz auch hier größere regionale Gestaltungsspielräume für die Selbstverwaltung. Andererseits wurden die Forderungen einiger Bundesländer, darunter auch Baden-Württemberg, nach einem Ausgleich durch das Versorgungsstrukturgesetz ab dem Jahr 2012 nicht erfüllt. Diese Länder waren seit dem Jahr 2009 von der Einführung der nach Absicht des Gesetzgebers stärker am Versorgungsbedarf bemessenen „morbiditätsbedingten Gesamtvergütung“ benachteiligt worden. „Positiv ist immerhin die seit Jahresbeginn erfolgte Rücknahme der im Jahr 2011 eingeführten Ausgabendeckelung für extrabudgetäre Leistungen wie insbesondere das ambulante Operieren“, befindet Lilie.

Neben den Neuregelungen zur Vergütung ambulanter Leistungen geht es im Akademiegespräch der PVS-Akademie in Stuttgart auch um die sogenannte ambulante spezial-fachärztliche Versorgung (ASV). Hier hat das Versorgungsstrukturgesetz einen neuen Bereich an der ambulant-stationären Schnittstelle geschaffen. Krankenhäuser wie auch niedergelassene Ärzte können in diesem Bereich unter den gleichen Voraussetzungen tätig werden. Die bisherigen Regelungen zur spezialisierten ambulanten Behandlung am Krankenhaus werden damit abgelöst. Von dieser Neuregelung sollen in erster Linie Patienten profitieren, die unter schwerwiegenden Erkrankungen wie HIV/Aids, Krebs, Multiple Sklerose oder seltenen Krankheiten leiden. „Der Grundansatz der ASV ist durchaus positiv. Allerdings sehen die Mehrheit der niedergelassenen Ärzte und viele Krankenhäuser der ASV wegen der noch zahlreichen Unklarheiten mit gemischten Gefühlen entgegen“, meint Dr. Rochell.

„Die Bundesärztekammer begrüßt die Mehrheit der neuen Regelungen aus dem Versorgungsstrukturgesetz“, fasst Dr. Rochell zusammen. Insbesondere für niedergelassene Vertragsärzte ergeben sich aus dem Gesetz eine Reihe von Chancen für eine leistungs-gerechtere Honorierung. Ob die Maßnahmen ausreichen werden, stellt Dr. Rochell unter Hinweis auf den für das Jahr 2012 gesetzlich auf 1,25 Prozent limitierten Honorarzuwachs der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung jedoch klar in Frage. Zudem sind manche Details in ihren Auswirkungen noch nicht abzusehen. Für Unruhe unter den Krankenhäu-sern sorgt beispielsweise die Frage, wie die Förderung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) künftig geregelt wird, nachdem die Honorarverteilung wieder durch die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen übernommen wurde. Ebenso muss sich für die Kliniken noch erweisen, wie sich ihr Zugang zu ambulanten Leistungen im Rahmen der neuen spezialfachärztlichen Versorgung künftig gestaltet.

Hinweis für die Redaktion:
Sie sind herzlich eingeladen, am Akademiegespräch „Versorgungsstrukturgesetz“ mit dem Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Dr. Bernhard Rochell, und der Geschäftsführerin der KV Baden-Württemberg, Susanne Lilie, am 27. April 2012 um 17.30 Uhr teilzunehmen. Bitte melden Sie sich dazu unter der E-Mail-Adresse a.paul@pvs-bw.de an.

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