Mini-KWK-Kongress informiert über stromerzeugende Heizungen

Mini-KWK-Kongress informiert über stromerzeugende Heizungen

Innovative Mini-BHKW-Technologien, neue Gesetze und die Möglichkeiten der Direktvermarktung des KWK-Stroms sind Themen des ersten Mini-KWK-Kongresses des BHKW-Infozentrums

Mini-KWK-Kongress informiert über stromerzeugende Heizungen
Mini-KWK-Kongress am 23./24.10.2012 in Fürth

Jedes Jahr werden in Deutschland mehrere Hunderttausend Heizkessel installiert. Dabei werden immer noch vorrangig Heizkessel eingesetzt, obwohl stromerzeugende Heizungen schon seit längerem auf dem Markt sind. Diese Motoren bzw. Stirlingmotoren arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und stellen neben Wärme auch Strom für das Versorgungsobjekt (z. B. Wohngebäude oder Schule) zur Verfügung. Solche Mini-KWK-Anlagen könnten erheblich zur Stabilisierung der Stromnetze beitragen. Ggf. könnte dadurch sogar der Ausbau der Hochspannungsleitungen deutlich reduziert werden.

Das Potenzial für den Einsatz solcher Mini-KWK-Systeme ist riesig – die auf einen potentiellen Mini-BHKW-Betreiber einstürzenden gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber mindestens genauso groß. Ebenso wie sich das Angebot an neuen Mini-KWK-Modulen ständig vergrößert, erweitern und novellieren sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen ständig. Energie-Einsparverordnung (EnEV), Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG), KWK-Gesetz (KWKG 2012), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG2012) und Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind nur einige gesetzliche Regelungen deren Inhalt von den Planern beachtet werden müssen. Hinzu kommen veränderte Bestimmungen im Steuersektor – und zwar sowohl im Energiesteuer und Stromsteuer-Bereich als auch im Bereich der Umsatzsteuer und Einkommenssteuer.
Besonders kompliziert wird es ausgerechnet in der Branche, in der die größten Potentiale für stromerzeugende Heizungen existieren – der Wohnungswirtschaft.
“Viele kapitulieren vor der Komplexität der gesetzlichen Rahmenbedingungen”, so Markus Gailfuß vom BHKW-Infozentrum. “Dabei gibt es gerade für Mini-KWK-Anlagen viele Erleichterungen in Bezug auf die Anmeldung und den Betrieb von Mini-KWK-Anlagen”.

Der Mini-KWK-Kongress am 23./24.10.2012 in Fürth widmet sich neben den technologischen Möglichkeiten und den Planungsaspekten besonders den gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen Mini-KWK-Einsatz. Thematisch werden im Rahmen des Mini-KWK-Kongresses vorrangig Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW im Blickpunkt stehen. Der zweitägige Kongress wurde für Fachleute konzipiert und ist daher besonders für Energieberater, Planungsbüros, Energieversorgungsunternehmen und technische Leiter aus dem Bereich der Wohnungswirtschaft gedacht. Es werden Grundkenntnisse im Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung vorausgesetzt.

Auf einer eigens für diesen Kongress eingerichteten Internetseite (http://www.mini-kwk-kongress.de) erhalten Interessierte weitere Informationen. Den Anmeldeflyer können sich Interessierte unter http://www.bhkw-konferenz.de/veranstaltung/121023_anm.pdf herunter laden.

Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/bhkwinfozentrum/news/819 sowie http://www.bhkw-infozentrum.de.

Über BHKW-Infozentrum GbR:
Seit 1999 informiert die BHKW-Infozentrum GbR (www.bhkw-infozentrum.de) auf zahlreichen Webseiten sowie in Fachzeitschriften über neue Technologien im Bereich alternativer und regenerativer Energieerzeugung mittels Blockheizkraftwerken (BHKW). Außerdem werden die Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen für BHKW-Anlagen und Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erläutert.

Pressekontakt:
BHKW-Infozentrum
Markus Gailfuß
Rauentaler Straße 22/1
76437 Rastatt
Deutschland
07222 158912
markus.gailfuss@bhkw-infozentrum.de
http://www.bhkw-infozentrum.de