Daseinsvorsorge in Verhandlungen zu TTIP beachten

(Mynewsdesk) Europäische Krankenhausdirektoren: Daseinsvorsorge in Verhandlungen zu TTIP beachten Berlin, d. 11. April 2014. Das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der Europäischen Union und den USA wird derzeit verhandelt und auch kontrovers diskutiert. Die Europäische Vereinigung der Krankenhausdirektoren (European Association of Hospital Managers (EAHM) &nbsp;verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass der Krankenhausbereich speziellen Bedingungen unterliegt. Krankenhäuser sind Teil der Daseinsvorsorge des Staates. Sie dürfen daher den Liberalisierungsregelungen des geplanten Abkommens nicht unterliegen. Die öffentlichen Krankenhäuser, Gesundheits-, Sozial- und Rettungsdienste sowie die sozialen Sicherungssysteme müssen nach Überzeugung der EVKD explizit ausgeschlossen werden. Eine Auswirkung der Liberalisierung und der vorgesehenen Investitionsschutzklausel könnte zum Beispiel sein, dass die Landeskrankenhausplanung in Deutschland als willkürliches staatliches Hemmnis privater Investitionen in Frage gestellt würde. Ein ausländischer Investor hätte die Möglichkeit, seine Aufnahme in den Plan einzuklagen. EVKD-Präsident Heinz Kölking: Die EVKD erwartet überdies deutlich mehr Transparenz, was die Verhandlungen selbst betrifft. Gerade im Vorfeld der Wahlen zum EU-Parlament sollten für alle EU-Mitglieder so wichtige Fragen nicht hinter verschlossenen Türen&nbsp; entschieden werden. (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) Die Europäische Vereinigung der Krankenhausdirektoren wird auf ihrem 25. Kongress vom 11. bis 13. September dieses Jahres in Berlin neben aktuellen gesundheitspolitischen Entwicklungen das Thema Gesundheitswirtschaft – unsere Verantwortung für die Menschen diskutieren. Rund 600 Geschäftsführer und Direktoren von Krankenhäusern aus ganz Europa werden dazu erwartet. Das Programm und weitere Inforationen unter <A href=”http://www.eahm-berlin2014.de/”>http://www.eahm-berlin2014.de/</A>
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