ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile und Themen auf einen Blick +++ Neues Förderprogramm für selbsterzeugten Strom +++ Am 26.…

Urlaubsflop: Wenn nicht das drin ist, was draufsteht

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ARAG Experten mit Tipps, wie Urlauber ihre Reisemängel erfolgreich anzeigen Der Sand zu sandig, Spanien zu…

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Aktuelle Urteile auf einen Blick +++ Präzise Auskunft +++ Will ein Arbeitsloser von der Agentur für…

“Windpocken vor dem Urlaub” – ERV Verbraucherfrage der Woche

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe Marina P. aus Wuppertal: Vor unserem geplanten Urlaub…

Bagger statt Palme

Was tun bei Baulärm im Urlaub? Was tun bei Baggerlärm am Urlaubsstrand? Wenn statt Vogelgezwitscher oder…

Stornogebühren: Wie viel kostet mein Reiserücktritt?

Möchte ein Reisender von seiner gebuchten Reise zurück treten, fallen für ihn wohl oder übel Stornogebühren an. Zum Leidwesen der Reisenden fallen diese meist in hohem Maße aus, besonders wenn der Reiserücktritt kurz vor Antritt der Reise erklärt wird. Je näher die Reise rückt, desto teurer wird es also, sich noch mal um zu entscheiden. Um Reisende vor unverhältnismäßig hohen Stornogebühren zu schützen, hat die Rechtssprechung Stornogebühren von maximal 20 bis 75% des Reisepreises beschlossen.

Die Kosten einer Stornierung hängen von ihrem Zeitpunkt ab:

Bei einem Rücktritt am Tag des Reiseantritts dürfen dem Reisenden höchstens 75% des Reisepreises in Rechnung gestellt werden. Erfolgt die Stornierung innerhalb einer Woche vor dem eigentlichen Reisebeginn, beträgt der maximale Prozentsatz für Stornogebühren 55% des Reisepreises. Innerhalb von zwei Wochen vorher beträgt dieser 50%. Maximal 40% kann der Reisende erwarten, wenn er 15-21 Tage vor der Reise storniert, zwischen 22 und 29 Tagen muss er mit 30% rechnen. Wer mindestens 30 Tage vorher eine Stornierung durchführt, zahlt maximal 20% des Reisepreises.

Diese Regelungen sind nicht nur für Pauschalreisen ins Ausland anwendbar, sondern gelten auch für Kurtrips mit eigener Anreise. Bei Stornierung einer Hotelübernachtung entscheidet zusätzlich die Verpflegung über Höhe der Stornogebühren.

Der Reisende hat die Möglichkeit, Stornogebühren zu verringern oder ganz zu umgehen, wenn er dem Reiseveranstalter nachweist, dass er im Vertrag nicht auf Reiserücktrittsbedingungen hingewiesen wurde oder diese nicht vorhanden sind. Der Reiseveranstalter muss dann einzeln nachweisen, welcher Schaden ihm durch die Nichtleistung entstanden ist und kann keine pauschalen Stornogebühren erheben. Auch wenn bewiesen werden kann, dass ein Hotelzimmer beispielsweise weiter vermietet werden konnte und die Stornierung somit zu keinem Ausfall geführt hat, muss der Reisende weniger oder gar keine Stornierung mehr zahlen.

Die sicherste Variante um sich vor hohen Stornogebühren zu schützen ist eine Reiserücktrittsversicherung, die im Falle von Krankheit, Unfällen und Ähnlichem greift. Diese erhöht zwar zunächst den Reisepreis etwas, vermindert die Kosten eines eventuellen Reiserücktritts jedoch wesentlich.

Wie hoch dürfen Stornogebühren sein?

Storniert ein Reisender seine Reise aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, fallen vertraglich…

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Muezzinrufe bei Türkeireise sind kein Reisemangel

Reiserecht Das deutsche Reiserecht ermöglicht es Pauschalreiseurlaubern, bei Mängeln der Reise verschiedene Ansprüche gegen den Reiseveranstalter…

ARAG Recht schnell… Aktuelle Urteile auf einen Blick

+++ Mietvertrag gilt auch bei Vermieterwechsel +++ Ist in einem Mietvertrag die Kündigung der Wohnung nur…