Arbeitgeber kann medizinischen Dienst (MdK) nicht “aus eigener Machtvollkommenheit” einschalten

Arbeitgeber kann medizinischen Dienst (MdK) nicht “aus eigener Machtvollkommenheit” einschalten

Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Die Anweisung des Arbeitgebers an eine Arbeitnehmer…