Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen ab dem 01.01.2023 elektronisch abgerufen werden

(Bildquelle: iStock-511319612, Annett Vauteck) Ab dem 01.01.2023 muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei den Krankenkassen elektronisch abgerufen…