Insolvenzverfahren für Gasteig-Gastronomie eröffnet

Insolvenzverfahren für Gasteig-Gastronomie eröffnet

Keine Fortführungsaussichten – Betrieb in München bleibt geschlossen

Insolvenzverfahren für Gasteig-Gastronomie eröffnet

Rolf G. Pohlmann

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gasteig Kult und Speise GmbH wurde am 15. Juli 2020 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht München den Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann von der Münchner Insolvenzverwalter-Kanzlei Pohlmann Hofmann bestellt.

Am 25. Mai 2020 hatte der Geschäftsführer der Gasteig Kult und Speise GmbH, Marc Uebelherr, Insolvenzantrag gestellt. Die Gesellschaft betrieb die Lokale “Gast” und “Le Copain” im Münchner Kulturzentrum Gasteig sowie die dortige Pausen-Gastronomie, außerdem das Backcafe “Urban Bakery” in München-Sendling. Die Umsatzausfälle infolge der Corona-Beschränkungen hatten zur Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens geführt.

Nun hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren eröffnet. “Wie absehbar, ist es nicht gelungen, eine Fortführungslösung für die Gasteig-Gastronomie zu entwickeln”, sagt Insolvenzverwalter Rolf G. Pohlmann. “Aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie ist die Lage in der Gastronomie allgemein sehr schwierig. Bei der Gasteig-Gastronomie fehlte zudem jede konkrete Perspektive, weil nicht absehbar war, ob und wann der Spielbetrieb im Gasteig wieder im früheren Umfang aufgenommen wird. Aus diesem Grund war die Suche nach einer wirtschaftlich vertretbaren Lösung für eine Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs letztlich chancenlos”. Ende 2021 soll das Kulturzentrum wegen der anstehenden Sanierung ohnehin vorläufig schließen. Die Betriebe waren bereits vor dem Insolvenzantrag aufgrund der Corona-bedingten Auflagen eingestellt.

Die 111 Beschäftigten wird der Insolvenzverwalter nunmehr offiziell freistellen, damit sie Arbeitslosengeld beanspruchen können. In den kommenden Tagen wird der Insolvenzverwalter dann mit dem Betriebsrat über einen Sozialplan und einen Interessenausgleich verhandeln, bevor er den Mitarbeitern die unausweichliche Kündigung aussprechen kann. Rückständige Gehälter sind über das Kurzarbeiter- bzw. Insolvenzgeld abgesichert.

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