Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes hat Klarheit gebracht: Besitzern von manipulierten Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat, Skoda oder auch Mercedes stehen hohe Entschädigungen zu.
Richter betonen sittenwidrige Schädigung
Nach der Klage eines VW-Besitzers hat der Bundesgerichtshof mit höchstrichterlichem Urteil am 25. Mai 2020 festgestellt, dass dem Konzern durch den Abgasskandal eine “vorsätzliche sittenwidrige Schädigung” anzulasten sei. Damit bereitet der BGH den Boden dafür, dass alle 2-Liter-Diesel aus dem VW-Konzern den Käufern von Baujahr 2014 bis 2018 umfassende Schadenersatzansprüche gegen den Konzern geben dürften – mit teils hohen Entschädigungssummen. Zwar betrifft das jüngste BGH-Urteil zum Dieselskandal nur Besitzer von Fahrzeugen mit einem dieser 2-Liter-Diesel der ersten Generation. Doch auch für die Nachfolgemotoren bis 2018 kann es sich jetzt richtig lohnen, die eigenen Ansprüche zu prüfen. Mehrere Gerichte haben nämlich ganz aktuell auch bereits für diese neue Generation von 2-Liter-Dieseln gegen VW umfangreich Schadenersatz zugesprochen.
Mit welchen Summen können Betroffene rechnen?
Die BGH-Richter nennen indes keine konkrete Größenordnung, nach welcher der Schadenersatzanspruch bemessen wird. Allerdings stellt das Gericht klar, dass sich die Bemessung des Anspruches gegen VW, Audi, Seat, Skoda oder Mercedes auch nach der bereits gefahrenen Kilometerleistung richten wird. Je nach Laufleistung könnten Kunden also hohe Ansprüche haben. Branchenkenner rechnen gar durchschnittlich mit Summen über 20.000 Euro, die Konzerne wegen dem Dieselskandal nun blechen müssen. Zum Vergleich: Im Rahmen der Musterfeststellungsklage waren Entschädigungen bis etwa 6.000 Euro erzielt worden.
Schadenersatz ohne Prozessrisiko: Das sollten Diesel-Fahrer beachten
Damit sich vom Abgasskandal betroffene Kunden keine Ansprüche entgehen lassen, ist es von großer Bedeutung, eventuell vorhandene Schadenersatzansprüche genau zu prüfen. Die Beauftragung eines eigenen Fachanwalts kann dabei aber schnell richtig teuer werden. Eine einfache und schnelle Methode, an sein Geld zu kommen, ist die Webseite Dieselgeld.com – dort wird ohne Vorkosten geprüft, ob das eigene Fahrzeug betroffen ist und in welcher Höhe nun durch den Hersteller Schadenersatz geleistet werden muss. Auch die Durchsetzung des Anspruches übernimmt Dieselgeld.com. Das Spannende für betroffene Diesel-Besitzer: Nur im Erfolgsfall erhält das Portal eine anteilige Vergütung in Höhe von 3,9 Prozent der durchgesetzten Schadensersatzsumme. Vielen Diesel-Fahrern konnte so schon bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche geholfen werden.
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