Wer eine von Daniel Sebastian verschickte Abmahnung bekommt, für den ist das für gewöhnlich ein ziemlicher Schock. Die Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner machen es sich schon seit einer Vielzahl von Jahren zur Aufgabe, Betroffenen bei juristischen Schwierigkeiten zu unterstützen. Dabei können Sie vor allem auf die Kompetenz und Erfahrung unseres Experten für Medienrecht Ralf Hornemann vertrauen.
Daniel Sebastian ist Experte für Urheberrecht und hilft schon seit Jahren Rechteinhabern dabei, mit Abmahnungen gegen Filesharing vorzugehen. Nehmen Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian stets Ernst, da dies für Sie ansonsten sehr kostspielig werden kann.
Zur Zeit mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian das urheberrechtlich geschützte Werk:
– Bravo The Hits 2010
– Triggerfinger – I Follow Rivers
– DJ Antoine – Sky Is The Limit (Album); – Bella Vita (Single, z.B. auf Bravo Hits Vol. 80)
– Chris Prinz – Berlin Bei Tag Und Nacht
– Kontor House Of House Vol. 17
– Kontor Top Of The Clubs Vol. 57
– für den Rechteinhaber: DigiRights Administration GmbH
ab.
Warum eine Abmahnung?
Musikdateien sind genau wie Filme und Software wie Computerprogramme oder Computerspiele durch das Urheberrecht geschützt. Der Upload in Tauschbörsen stellt eine urheberrechtliche Verwertungshandlung dar, die durch § 19a UrhG untersagt ist, solange nicht die Genehmigung des Rechteinhabers vorliegt. Prinzip jeder Tauschbörse ist es, dass jede Datei während des Downloads und auch hinterher automatisch für andere Nutzer der Tauschbörse zum Download bereitgestellt wird. Die Abmahnung erfolgt somit nicht, weil Sie eine Datei aus einer Tauschbörse geladen haben, sondern weil Sie sie zur gleichen Zeit auch anderen Nutzern zum Download angeboten haben.
Um es noch einmal deutlich zu sagen: Weder verstößt man mit der Verwendung von Tauschbörsen gegen das Gesetz, noch macht man sich damit in irgendeiner Weise strafbar. Erst das in Umlauf bringen von Werken, die dem Urheberschutz unterliegen und für die keine Rechte vorhanden sind, löst die Ansprüche des tatsächlichen Rechteinhabers aus. Dieser kann die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der Anwalts- und Gerichtskosten und Schadensersatz fordern.
Ein kleiner Fehler, aber ein hohes finanzielles Risiko droht. In jedem Fall muss reagiert werden; sich überhaupt nicht zu rühren, löst zumeist sofort die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche aus, was eine weitere Erhöhung des zu zahlenden Betrages zur Folge hat. Suchen Sie aus diesem Grund sofort Rat bei einem erfahrenen Rechtsanwalt.
Erschwerend kommt hinzu, dass die jeweilige Frist nicht selten ungemein kurz ist. Meist wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum Montag darauf verlangt, auch wenn man das Schreiben, wie üblich, erst am Donnerstag erhalten hat. Derartig kurze Fristen sind rechtlich zumeist nicht zu beanstanden, lassen den Betroffenen aber effektiv nur zwei Tage Zeit, einen entsprechend spezialisierten Anwalt zu finden. Es gibt aber einige gesetzliche Diskussionspunkte und Möglichkeiten, Ansprüche anzufechten, die unberechtigt sind sowie überhöhte Forderungen erheblich abzumildern.
Wenn auch Sie betroffen sind, dann bieten wir Ihnen eine schnelle und kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles an.
Wir haben uns zur Aufgabe gemacht, Opfern von ungerechtfertigten Abmahnungen effektiv zu helfen. Unsere Erfahrung und unser Wissen geben uns Recht.
V.i.S.d.P.:
Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Sofortkontakt Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte unter 030-715 206 70
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