Insolvenzen nach Steuerhinterziehung und 12 Mrd.Steuerskandal

In einem der aktuell größten Steuerskandale geht es um die Erschleichung von Steuer -Gutschriften in Milliardenhöhe. Hier wurde gezahlte Kapitalertragssteuer vom Finanzamt mehrfach zurück erstattet, was im geringsten Falle zu Rückerstattungsansprüchen des Staates führt und voraussichtlich auch hinsichtlich der Rechtmäßigkeit mit Straftaten verbunden sein könnte.

Hintergrund ist, dass die rot-grüne Bundesregierung im Jahre 2002 eine Unternehmenssteuerreform verabschiedet hatte, die ein sogenanntes “Schlupfloch” bei der Kapitalertragssteuer enthielt. Danach konnte man sich diese Steuer unter bestimmten Umständen gleich mehrfach auf seine Steuerschuld anrechnen lassen. Die Hintergründe sind aufwendige Abwicklungsverfahren im Zusammenhang mit Aktien-Leerverkäufen.

Da während dieses komplizierten Prozesses kurz vor Fälligkeit der Dividende nicht völlig klar ist, wer eigentlich Eigentümer der Aktie ist, stellt der Staat zwei Erstattungsbescheide für die Kapitalertragssteuer aus, obwohl sie in Wirklichkeit ja nur einmal bezahlt wurde. Diese Geschäfte heißen in der Fachsprache “Cum-Ex-Geschäfte”. In diesem Zusammenhang soll es Investoren gegeben haben, die sich die diese Gelder nicht nur zweimal, sondern bis zu fünf Mal erstatten ließen, sagte Herr Prof. Anzinger vom Institut für Rechnungswesen der Universität Ulm.

Steuerhinterziehung von Hoeneß nur Kreisklasse

Angesichts der Tragweite des dadurch entstandenen Schadens mutet der Steuerhinterziehung von Uli Hoeneß an, wie ein Spiel in der Kreisklasse. Wie die Welt am Sonntag vom 28.04.2013 unter dem Titel: “Steinbrück machte es noch schlimmer” berichtete, wurde dieses Problem unter Peer Steinbrück durch die Novelle des Steuerrechts noch verschärft und der Missstand erst 2012 von Finanzminister Schäuble beendet.

Insolvenzen für beteiligte Investoren wahrscheinlich

Die Frage, ob diese Operationen illegal i.S. eines Gestaltungsmissbrauch nach § 42 Abgabenordnung (AO), ungerechtfertigte Bereicherungen nach BGB oder gar im Einzelfall legal waren, wird langwierig zu klären sein: in vielen Fällen werden Rückerstattungsansprüche seitens der Finanzämter angemeldet werden. Diese Zahlungsverpflichtungen könnten bei vielen Privatinvestoren zur Insolvenz führen.

Verlust der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit für 11 Jahre droht

Die Dauer einer Privatinsolvenz in Deutschland beinhaltet eine ca. 7jährige Insolvenzperiode zzgl. 3 Jahren Einträge in der Schufa, sodass die Betroffenen bis zu 11 Jahren wirtschaftlich nicht mehr handlungsfähig sind. Hinzu kommt, dass die Deutsche Insolvenzordnung diverse Versagungsgründe für eine Schuldenbefreiung vorsieht, sofern hier Straftaten mit der Insolvenz verbunden sind, was im geschilderten Falle gut sein könnte. Dies hätte zur Folge, dass eine Restschuldbefreiung sogar versagt würde.

England-Insolvenz als Ausweg: schuldenfrei nach nur 12 Monaten

Ein legaler Ausweg wäre die Verlagerung des Lebensmittelpunktes nach England, um dort unter englisches Recht zu kommen und die Insolvenz in England durchzuziehen, was eine Schuldenbefreiung nach nur 12 Monaten zur Folge hätte.
Um dieses unternehmerisch wesentlich attraktivere Recht zu nutzen, sind hier jedoch eine Fülle gesetzlicher Voraussetzungen und eine Umgestaltung der privaten und wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig, die unbedingt eine professionelle Begleitung benötigen. Hierzu haben Experten für die Internetplattform www.england-insolvenz.com sehr ausführliche Darlegungen erarbeitet,, die alle, die nicht das unakzeptabel lange und komplexe deutsche Insolvenzverfahren durchlaufen wollen, zum Studium angeraten wird. Was auf den ersten Blick manchmal einfach aussieht, gestaltet sich jedoch unter den individuellen Umständen des Schuldners und seiner Situation oft sehr kompliziert und beinhaltet Stolpersteine, wenn man es nicht professionell angeht.

Die englische Insolvenz ist jedoch nicht nur für die betroffenen Finanzinvestoren anzuraten, sondern für jeden geeigneten EU-Bürger, der eine Privatinsolvenz anmelden muss und diese schnell und sicher durchlaufen möchte. Mehr unter: www.england-insolvenz.com

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E-Mail: office@england-insolvenz.com
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Telefon: +44 – 20 33 18 36 73

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