Wie lange ist ein Arztrezept gültig?

Wie lange ist ein Arztrezept gültig?

Vorsicht Verfallsdatum

Wie lange ist ein Arztrezept gültig?

Die Farbe auf dem Rezept ist entscheidend für die Länge der Gültigkeit. (Bildquelle: apomio.de)

Ob rosa, blau oder grün – die Rezeptwelt des Arztes ist bunt. Manche Patienten kommen auch mit einem gelben oder weißen Rezept aus der Sprechstunde. Doch was bedeuten die unterschiedlichen Farben eigentlich? Wichtig zu wissen ist vor allem, dass die Farbe Auskunft über die Gültigkeitsdauer des Rezeptes gibt. Marlene Haufe, Gesundheitsexpertin beim unabhängigen Preisvergleichsportal für Apothekenprodukte apomio.de, erklärt die Unterschiede.

Nichts ist ärgerlicher, als wenn man den Zeitpunkt für die Einlösung eines Rezeptes verpasst hat. Dann muss man erneut zum Arzt und sich ein neues Rezept ausstellen lassen. “Eine sichere Orientierungshilfe bietet die Farbe des Rezeptes”, erklärt Marlene Haufe.

Rotes Rezept: ein Monat
Das rote beziehungsweise rosa Rezept stellt der Arzt gesetzlich versicherten Patienten aus, wenn er Arzneimittel, Verbände oder andere Hilfsmittel verschreibt. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Dieses Rezept ist einen Monat lang gültig. Aber Vorsicht: “Mitunter variiert die Gültigkeit des Kassenrezepts je nach Krankenkasse und Bundesland zwischen genau vier Wochen und 30 oder sogar 31 Tagen”, weiß die Gesundheitsexpertin. Ist das Rezept abgelaufen, kann es bis zu drei Monate nach Ausstellung noch als Privatrezept eingelöst werden, allerdings müssen Patienten dann die Arzneikosten selbst tragen. Eine weitere Sonderregelung besteht in Zusammenhang mit Retinoiden zum Einnehmen für Frauen im gebärfähigen Alter: Werden diese verschrieben, sind Rezepte grundsätzlich nur sechs Tage nach dem Ausstellungstag gültig.

Eine Besonderheit des klassischen roten Rezeptes ist das Entlassungsrezept, welches zusätzlich den Vermerk Entlassrezept oder Entlassmanagement enthält. Dieses Rezept erhalten nur Patienten, die nach einem stationären Krankenhausaufenthalt entlassen werden und bis zur weiteren Behandlung durch ihren Hausarzt Arzneimittel benötigen. Es ist nur drei Werktage inklusive des Ausstellungstags gültig.

Blaues Rezept: drei Monate
Wer privatversichert ist, erhält in der Regel ein blaues Rezept, das sogenannte Privatrezept, welches er zur Erstattung der Kosten bei seiner Krankenkasse einreichen kann. Aber auch gesetzlich Versicherte erhalten mitunter blaue Rezepte, wenn ein verschriebenes Präparat nicht zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung zählt. Dann muss das Medikament in vollem Umfang selbst bezahlt werden. Das Privatrezept kann innerhalb von drei Monaten eingelöst werden. Doch auch hier gibt es Fallstricke: “Im Basistarif der Privaten Krankenversicherungen ist das blaue Rezept nur 30 Tage nach Ausstellung gültig, im Notlagentarif sogar nur 10 Tage”, betont die Gesundheitsexpertin von apomio.de.

Gelbes Rezept: sieben Tage
Mit gelben Rezepten verordnet der Arzt stark wirksame Substanzen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, wie zum Beispiel Morphin oder Methadon. Dieses Rezept läuft nach sieben Tagen ab, danach darf die Apotheke dieses Rezept nicht mehr annehmen. Außerdem wichtig zu wissen: “Nur speziell zugelassene Apotheken dürfen so starke Schmerzmittel über die gelben Rezepte abgeben”, weiß Haufe.

Weißes Rezept: sechs Tage
Auch weiße Rezepte sind für bestimmte Wirkstoffe vorgesehen: unter anderem Thalidomid, Pomalidomid und Lenalidomid. Diese Wirkstoffe unterliegen strengen Auflagen, da sie sich bei Schwangeren enorm negativ auf die Entwicklung des Embryos auswirken. Das weiße Rezept muss innerhalb von sechs Tagen eingelöst werden.

Grünes Rezept: ohne Verfallsdatum
Mit grünen Rezepten verordnet der Arzt in der Regel nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wie zum Beispiel homöopathische Mittel beziehungweise Präparate, die regulär nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Die Kosten müssen Patienten selbst tragen, wobei es Ausnahmen gibt: “Einige Krankenversicherungen übernehmen auch die Kosten von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten als besondere Leistung”, so Haufe: “Patienten können das beglaubigte Rezept im Nachhinein mit der Quittung aus der Apotheke bei ihrer Kasse einreichen.” Grüne Rezepte haben kein Verfallsdatum.

Medikamente ganz bequem online reservieren
Wer kein Risiko eingehen möchte, der kann seine Arzneimittel bei vielen Apotheken auch online reservieren und diese dann vor Ort abholen beziehungsweise apothekeneigene Lieferservices nutzen. Das Preisvergleichsportal www.apomio.de ermöglicht einen schnellen Überblick über die nächste Apotheke vor Ort, die diesen Service anbietet. Auch Notdienstapotheken sind auf diese Weise mit wenigen Klicks auffindbar.

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