Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Bußgeld für Nutzung von Navi-Fernbedienung +++
Die Nutzung einer Fernbedienung zum Zwecke der Bedienung eines Navigationsgeräts während der Fahrt kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Köln entschieden. Bei der Navi-Fernbedienung handele es sich um ein “der Information oder Organisation dienendes elektronisches Gerät” im Sinne von Paragraf 23 Absatz 1a StVO (Az. III-1 RBs 27/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
+++ Filmen von Verkehrskontrolle wird bestraft +++
Nach Auskunft der ARAG Experten hat das Jugendschöffengericht am Amtsgericht München einen 21-Jährigen wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes zur Teilnahme an einem Kurs zum korrekten Verhalten im Internet verurteilt. Der junge Mann hatte bei einer Verkehrskontrolle heimlich mit seinem Smartphone die Kommunikation mit den Polizeibeamten gefilmt.
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des AG München.
+++ 83-seitige AGB nicht zu lang +++
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Zahlungsdiensteanbieters PayPal sind nicht per se zu lang. ARAG Experten verweisen auf das entsprechende Urteil des Oberlandesgericht Köln, welches entschieden hat, dass allein der erhebliche Umfang Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht zu deren Unwirksamkeit führe (Az.: 6 U 184/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Köln.
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.
ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995
Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de
Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de