Versicherungsschutz für E-Autos – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Versicherungsschutz für E-Autos – Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

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Versicherungsschutz für E-Autos - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Versicherung

Der Akku des E-Autos ist nicht immer automatisch in der Kfz-Versicherung eingeschlossen. (Bildquelle: ERGO Group)

Petra A. aus München:
Ich plane, mir demnächst ein E-Auto zu kaufen. Gibt es beim Versicherungsschutz Punkte, auf die ich achten sollte? Ist beispielsweise der Akku automatisch Teil einer Kfz-Versicherung?

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO:
E-Autos unterscheiden sich von Autos mit Verbrennungsmotoren in vielerlei Hinsicht. Davon abgesehen, dass sie keine direkten Emissionen erzeugen, besteht ihr Motor nur aus rund 250 Bauteilen – im Gegensatz zu etwa 2.500 – und sie haben einen Akku. Diese technischen Besonderheiten wirken sich auch auf die Anforderungen an den Versicherungsschutz aus. Daher sollten Besitzer von E-Autos vor dem Abschluss einer Kfz-Versicherung genau hinschauen. Gerade das Herzstück des E-Autos, der Akku, kommt in vielen Versicherungsbedingungen gar nicht vor. Dabei ist seine Absicherung als eines der teuersten Bestandteile des E-Autos besonders wichtig. Hier kann es schnell zu mehreren tausend Euro Reparatur- oder Austauschkosten kommen. Wichtig ist daher, zu überprüfen, ob die Versicherung zum Beispiel für die Reparatur, den Austausch und die Entsorgung beschädigter Akkus aufkommt, aber auch für das Abschleppen des Fahrzeugs bei leerem Akku.
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