Schiffsfonds Krise reißt nicht ab: Reederei Waller MS “Finja” meldet Insolvenz an

Nach Insolvenz der Reederei Wilfried Waller MS “Finja” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG droht Schiffsfonds Anlegern Totalverlust.

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Die Hiobsbotschaften für Anteilseigner geschlossener Schiffsgesellschaften reißen auch im Zu Ende gehenden ersten Quartal des Jahres 2013 nicht ab: Wie das Fondstelegramm in dessen aktuellen Ausgabe berichtet, musste in der vergangenen Woche abermals eine Schiffsgesellschaft – in diesem Falle die Reederei Wilfried Waller MS “Finja” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG – infolge Zahlungsunfähigkeit den Gang vor das zuständige Insolvenzgericht antreten (Az.: 12 IN 58/13).

Reederei Waller MS “Finja”: Investitionsvolumen in Höhe von EUR 15.804.000,00

Wie das Fondstelegramm weiter berichtet, hatte die Reederei Wilfried Waller den Schiffsfonds MS “Finja” im Jahr 2007 mit einem Investitionsvolumen in Höhe von EUR 15.804.000,00 am Markt platziert. Zum Zeitpunkt der Erstemission wies der Schiffsfonds MS “Finja” laut Angaben des Portals www.zweitfondsmarkt.de eine Eigenkapitalquote in Höhe von 36 % bzw. EUR 5.785.000,00 aus.

Nach Insolvenz der Reederei Waller MS “Finja” droht Schiffsfonds Anlegern Totalverlust

Laut Fondstelegramm hatte das zuständige Amtsgericht Cuxhaven bereits am vergangenen Freitag, den 15.03.2013, die vorläufige Zwangsverwaltung über das Vermögen der Reederei Wilfried Waller MS “Finja” Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG angeordnet. Nach der nun bekannt gewordenen Insolvenz des in den Multipurpose Bulker MS “Finja” investierenden Reederei Waller Schiffsfonds müssen dessen Anleger nun mit dem Totalverlust ihrer Einlage rechnen.

Reederei Waller MS “Finja” Insolvenz: Schiffsfonds Anleger nicht schutzlos gestellt

Betroffene Reederei Waller MS “Finja” Schiffsfonds -Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Reederei Waller Schiffsfonds -Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.

Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen

Recherchen unserer bereits eine Vielzahl geschädigter Schiffsfonds Anlegern vertretenen Kanzlei zufolge wurden etliche Anteile geschlossener Schiffsbeteiligungen über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Schiffsfonds Krise: Schadensersatzansprüche auch gegen Finanzvertriebe möglich
Chancen auf Schadensersatz haben jedoch nicht nur Schiffsfonds Anleger, die die Beteiligung an den jeweiligen Schiffsgesellschaften über eine Bank vermittelt bekommen haben. So konnte die Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann im vergangenen Jahr für Anleger geschlossener Fonds bereits ebenfalls Urteile gegen in die Vermittlung eingebundene Finanzvertriebe erstreiten.

Was können betroffene Reederei Waller Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?

Geschädigte Anleger problematischer Reederei Waller Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.

Kontakt:
Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann
Andreas Frank
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