Neue Aktualisierung: 1) Zur Frage der Raummiete: Anwaltliches Schreiben vom 4.9.2019, gerichtet an Viola Kleinau. 2) Rücktritt von Friedhelm Schipper vom Amt des Vereinsvorsitzenden.
Berlin-Pankow. Aktualisierung unserer bisherigen Berichterstattung – in verschiedenen Pressemitteilungen und auf www.pankower-gartenzwerge.de
Auf der Titelseite der “Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht” ist der gesamte Sachverhalt bzw. die Vorgeschichte (für neu hinzugekommene Leser) erläutert:
www.pankower-gartenzwerge.de
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Zur Rücktrittserklärung von Friedhelm Schipper :
Friedhelm Schipper ist vom Amt des Vorsitzenden des Kleingartenvereins Am Koppelgraben (in Pankow) mit Wirkung zum 8.August 2019 zurückgetreten. Der Rücktritt wurde erst später bekannt gegeben. Am 6.August 2019 hatte Friedhelm Schipper auf einer Versammlung kritisiert, daß er sich von Mitgliedern seines Vereins, des KGV Am Koppelgraben, im Hinblick auf die gegen seine Person gerichtete -auch öffentliche- Kritik mehr Unterstützung erwartet hätte. Zur vorgenannten Kritik an Friedhelm Schipper siehe die Leitartikel auf www.pankower-gartenzwerge.de
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Fokus Raummiete – Eine Herzblut-Frage ?
Da Frau Kleinau zur Frage der Raummiete bislang keine näheren Angaben machte, wurde eine Anwältin mit Nachforschungen beauftragt. Mit Datum vom 4.9.2019 wurde an Frau Kleinau diesbezüglich ein anwaltliches Schreiben übersandt. Eine Antwort zur Frage der Raummiete liegt jedoch bislang nicht vor, lediglich eine Mitteilung, wonach Frau Kleinau und Herr Schipper in dieser Angelegenheit eine Rechtsanwältin eingeschaltet haben. Über den weiteren Verlauf werden wir berichten.
Zu dem an Viola Kleinau gerichteten anwaltlichen Schreiben vom 4.9.2019: https://www.pankower-gartenzwerge.de/offene-briefe/raummiete/
Wir hoffen, daß die Raummiete, die die “VFR Stadtgrün Erhaltung GmbH” (Geschäftssitz Quickborner Strasse 12 in Berlin) an den “Bezirksverband Pankow der Gartenfreunde e.V.” (Geschäftssitz Quickborner Strasse 12 in Berlin) monatlich gezahlt hat (lt. Frau Kleinau seit Juli 2016 – gemäß ihrem veröffentlichten Statement vom 11.8.2019) möglichst hoch war/ist. Denn gemäß § 2 Nr.2 BKleingG sind solche Einnahmen kleingärtnerischen Zwecken zuzuführen.
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Hier nocheinmal eine Erläuterung zu den von uns angesprochenen Interessengegensätzen:
https://www.pankower-gartenzwerge.de/interessengegensätze
Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:
Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht
Herr Axel Quandt (Herausgeber)
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