DKFZ: Kartoffeln nur noch aus der Apotheke?

DKFZ: Kartoffeln nur noch aus der Apotheke?

Wenn es nach den Wünschen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ginge, würden sämtliche nikotinhaltigen Erzeugnisse ausschließlich über die Apotheken verteilt werden. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Nachtschattengewächse (z.B. Tomaten, Auberginen und auch Kartoffeln). In allen Pflanzen dieser Gattung findet sich das Alkaloid Nikotin in unterschiedlichen Mengen.

Das DKFZ fordert in einer Stellungnahme, dass nikotinhaltige Erzeugnisse – ungeachtet des Nikotinanteils – nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, „wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG (als Arzneimittel) zugelassen worden sind.“ http://tinyurl.com/cr92q6l

Dass sich das DKFZ mit dieser Stellungnahme ausgerechnet an das u.a. auch für Landwirtschaft zuständige Bundesministerium wendet, könnte als geglückte Pointe verstanden werden. Und der VdeH würde den betroffenen Landwirten natürlich Beistand anbieten. Doch die Forderung ist leider kein Witz.

Tabula rasa-Strategie
In Wirklichkeit geht es dem DKFZ um die Beseitigung der elektrischen Zigarette. In der neu entworfenen EU-Tabakrichtlinie wird eine Beschränkung des Nikotingehalts in eZigaretten-Liquids von maximal 4 mg/ml geplant. Schon dies ist nach Experten-Einschätzung eine viel zu geringe Menge, um Tabakrauchern eine echte Alternative zu bieten. US-Gesundheitsexperte Michael Siegel befürchtet, dass damit „tausende Dampfer zurück zum krebserregenden Rauchen gezwungen werden.“ ( http://tobaccoanalysis.blogspot.de )

Das DKFZ fordert nun, alle Liquids unter das Arzneimittelgesetz zu stellen. Sogar diejenigen ohne Nikotin.

Stellungnahme des VdeH
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels:

„Es sieht so aus, als sei dem DKFZ nicht bewusst, dass mit der Umsetzung dieser Forderung die Zahl der Krebstoten in Europa wieder deutlich ansteigen würde. Das DKFZ bezeichnet sich als eine Organisation, „die nach Strategien (sucht), die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken“ ( http://tinyurl.com/cvk3bwq ). Wenn sie diesen wichtigen Leitsatz ernst nähmen, würden die Mitarbeiter des DKFZ die Chancen erkennen müssen, die in der eZigarette liegen. Denn im Gegensatz zur Tabakzigarette ist die eZigarette nicht krebserregend und deutlich weniger suchtauslösend.“

Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc.

Kontakt:
Verband des eZigarettenhandels
Philip Drögemüller
An der Reitbahn 3
21218 Seevetal-Hittfeld
04105-8598723
presse@vd-eh.de
www.vd-eh.de

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Wenn es nach den Wünschen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ginge, würden sämtliche nikotinhaltigen Erzeugnisse ausschließlich über die Apotheken verteilt werden. Dazu zählen auch landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Nachtschattengewächse (z.B. Tomaten, Auberginen und auch Kartoffeln). In allen Pflanzen dieser Gattung findet sich das Alkaloid Nikotin in unterschiedlichen Mengen.

Das DKFZ fordert in einer Stellungnahme, dass nikotinhaltige Erzeugnisse – ungeachtet des Nikotinanteils – nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, „wenn sie gemäß der Richtlinie 2001/83/EG (als Arzneimittel) zugelassen worden sind.“ http://tinyurl.com/cr92q6l

Dass sich das DKFZ mit dieser Stellungnahme ausgerechnet an das u.a. auch für Landwirtschaft zuständige Bundesministerium wendet, könnte als geglückte Pointe verstanden werden. Und der VdeH würde den betroffenen Landwirten natürlich Beistand anbieten. Doch die Forderung ist leider kein Witz.

Tabula rasa-Strategie
In Wirklichkeit geht es dem DKFZ um die Beseitigung der elektrischen Zigarette. In der neu entworfenen EU-Tabakrichtlinie wird eine Beschränkung des Nikotingehalts in eZigaretten-Liquids von maximal 4 mg/ml geplant. Schon dies ist nach Experten-Einschätzung eine viel zu geringe Menge, um Tabakrauchern eine echte Alternative zu bieten. US-Gesundheitsexperte Michael Siegel befürchtet, dass damit „tausende Dampfer zurück zum krebserregenden Rauchen gezwungen werden.“ ( http://tobaccoanalysis.blogspot.de )

Das DKFZ fordert nun, alle Liquids unter das Arzneimittelgesetz zu stellen. Sogar diejenigen ohne Nikotin.

Stellungnahme des VdeH
Dac Sprengel, Vorsitzender des Verbands des eZigarettenhandels:

„Es sieht so aus, als sei dem DKFZ nicht bewusst, dass mit der Umsetzung dieser Forderung die Zahl der Krebstoten in Europa wieder deutlich ansteigen würde. Das DKFZ bezeichnet sich als eine Organisation, „die nach Strategien (sucht), die verhindern, dass Menschen an Krebs erkranken“ ( http://tinyurl.com/cvk3bwq ). Wenn sie diesen wichtigen Leitsatz ernst nähmen, würden die Mitarbeiter des DKFZ die Chancen erkennen müssen, die in der eZigarette liegen. Denn im Gegensatz zur Tabakzigarette ist die eZigarette nicht krebserregend und deutlich weniger suchtauslösend.“

Der Verband rekrutiert sich aus den größten e-Zigarettenhändlern in Deutschland. Zweck des Verbands ist es, an der Sicherheit der Bürger mitzuwirken, indem etwaige Gefahren von elektronischen Zigaretten sowie Zubehör ergründet werden und Aufklärungsarbeit betrieben wird. Unter Berücksichtigung der Regelungen für Tabakprodukte soll insbesondere über mögliche Gesundheitsschäden vollumfänglich aufgeklärt werden. Dabei wird auch ein besonderes Augenmerk auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gelegt. Zur Erfüllung dieses Zwecks hat der Verband gemeinsame Maßnahmen entwickelt, wie z.B. die Kennzeichnung der Produkte mit Warnhinweisen, Überprüfung der Händler auf Zuverlässigkeit, freiwillige Selbstbeschränkung des Nikotingehalts der elektronischen Zigaretten etc.

Kontakt:
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Philip Drögemüller
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