ARAG Recht schnell…

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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Keine Eigenbedarfskündigung für Tochter der Lebensgefährtin +++
Das Amtsgericht (AG) Siegburg hat laut ARAG eine Eigenbedarfskündigung für die Tochter der Lebensgefährtin für unwirksam erachtet und eine entsprechende Räumungsklage abgewiesen. Die Tochter sei keine Familienangehörige im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), da sie mit dem Vermieter weder verwandt noch verschwägert sei. Da sie auch zu keinem Zeitpunkt in der vom Vermieter bewohnten Wohnung gewohnt habe, sei sie auch keine Haushaltsangehörige im Sinne der Bestimmung. Ein sonstiges berechtigtes Interesse sah das AG ebenfalls nicht gegeben (Az.: 105 C 97/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Urteil des AG Siegburg.

+++ Grobe Fahrlässigkeit bei Bedienung des Informationssystems im Pkw +++
Wer bei 200 Kilometern pro Stunde auf der Autobahn das Informationssystem des Wagens bedient, handelt grob fahrlässig. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, wonach ein Autofahrer nach einem Unfall zur anteiligen Zahlung von Reparaturkosten verurteilt wurde. Wie das Gericht mitteilte, hatte der Fahrer einen Luxuswagen angemietet. Er hatte zwar im Fall eines Schadens eine Haftungsbeschränkung ohne Selbstbeteiligung vereinbart; trotzdem muss der Mann nun zahlen (Az.: 13 U 1296/17).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Nürnberg.

+++ Keine Übernahme von Medikamenten zur Raucherentwöhnung +++
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben keinen Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln zur Raucherentwöhnung. Das Behandlungsziel könne auch durch nicht medikamentöse Maßnahmen erreicht werden, so entschied laut ARAG das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 28. Mai 2019 (Az.: B 1 KR 25/18 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BSG.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze
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