Leistungsbescheinigung vereinfacht Vergabeverfahren

Leistungsbescheinigung vereinfacht Vergabeverfahren

RAL Gütezeichen Kanalguss an den Stand der Technik angepasst

Leistungsbescheinigung vereinfacht Vergabeverfahren

Quelle: RAL

Bonn, 25.10.2018 – Gullideckel, Aufsätze oder Brückenabläufe sind an einer reibungslosen Straßenentwässerung beteiligt und halten Öffnungen wie Revisionsschächte zuverlässig geschlossen. Das RAL Gütezeichen Kanalguss steht dabei seit vielen Jahren für dauerhaft belastbare Produkte, die auch aggressiven Flüssigkeiten widerstehen, eine hohe Standzeit haben und für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sorgen. Die Kriterien für die Vergabe des Gütezeichens (Güte- und Prüfbestimmungen) wurden nun dem neuesten Stand der Technik angepasst. Eine neue Leistungsbescheinigung verdeutlicht den ausschreibenden Vergabestellen auf einen Blick die leistungsbestimmenden technischen Merkmale des gütegesicherten Produktes und erleichtert so das Vergabeverfahren deutlich.

Kanalgusserzeugnisse müssen strenge Anforderungen an ihre einzuhaltenden Maße, ihr Gewicht sowie hinsichtlich ihrer Fehlerfreiheit erfüllen. Beispielsweise sollten Lunker, beim Gießen entstehende Hohlräume, soweit wie möglich vermieden werden. Produkte, die das RAL Gütezeichen tragen, erfüllen diese Voraussetzungen und haben durch umfangreiche Feldversuche ihre Eignung für den Straßenverkehr bewiesen. Die mit der Revision der Gütesicherung nun eingeführte Leistungsbescheinigung für Unternehmen, die die Verleihungsurkunde des RAL Gütezeichens ergänzt, macht für die ausschreibenden Stelle klar ersichtlich, in welchen Aspekten gütegesicherte Produkte über den normativen Anforderungen liegen. So ist es beispielsweise für den Erhalt eines CE-Zeichens auf Basis der geltenden EN-Normen bereits ausreichend, nur einen Teil der vorgegebenen technischen Spezifikationen nachzuweisen. Die Qualität der Kanalgusserzeugnisse kann sich zudem in einem relativ breiten Rahmen bewegen. Bei Produkten, die das RAL Gütezeichen Kanalguss tragen, sieht das anders aus. Hier wird die Gesamtheit der Anforderungen überwacht, um die Sicherheit des Produkts umfassend sicherzustellen.

Informationen zur RAL Gütesicherung:

Für die Anerkennung von RAL Gütezeichen ist seit 1925 RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung im Produkt- und Dienstleistungsbereich zuständig. Die zuverlässige Einhaltung des hohen Qualitätsanspruchs wird durch ein dichtes Netz stetiger Eigen- und Fremdüberwachung gesichert, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Als objektive und interessensneutrale Kennzeichnung werden RAL Gütezeichen den wachsenden Ansprüchen der Verbraucher gerecht und stehen für deren Schutz.

Kontakt
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.
Andrea Knaden
Fränkische Straße 7
53229 Bonn
0228 / 68895-172
presse@RAL.de
http://www.ral-guetezeichen.de

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