Kontrollierte Versorgung von Betriebstankstellen

Kontrollierte Versorgung von Betriebstankstellen

Bessere Planungssicherheit für Fuhrparkbetreiber

Kontrollierte Versorgung von Betriebstankstellen

Foto: Fotolia / Kadmy / (No. 6068)

sup.- Der so genannte Dieselskandal um manipulierte Motoren sowie drohende Fahrverbote in den Innenstädten bereiten vielen Autofahrern Sorgen. Vor allem Fuhrpark-Manager beklagen die zahlreichen unbekannten Größen, die derzeit eine seriöse Kostenplanung für die nächsten Jahre erschweren. Und in Unternehmen, für die eine ökologische Nachhaltigkeit ihrer Betriebsflotte ein wichtiger Teil der Corporate Social Responsibility (CSR) ist, ärgert man sich verständlicherweise über die offensichtliche Ungültigkeit der bisher genannten Abgaswerte. Ein Image-Schaden dieselbetriebener Fuhrparkfahrzeuge kann schließlich auch den Firmenruf beeinträchtigen. Im Schatten spektakulärer Ermittlungen gegen Spitzenmanager aus der Automobilindustrie wegen Marktmanipulation geraten diese Konsequenzen für Unternehmen und Gewerbebetriebe leider häufig in Vergessenheit.

Forderungen an die Politik, endlich überschaubare Regelungen zu schaffen und auch den Betreibern von Diesel-Flotten wieder Planungssicherheit zu geben, sind deshalb nachvollziehbar. Vorerst ist es jedoch für Fuhrpark-Manager umso wichtiger, nicht auch noch Opfer anderweitiger Manipulationen zu werden. Schwarze Schafe kann es nämlich auch unter Kraftstoff-Händlern geben, die beispielsweise eine Betriebstankstelle mit Diesel beliefern. Hier sollte eine qualitative Absicherung der Anbieter-Zuverlässigkeit gewährleisten, dass Produktgüte sowie Liefermenge tatsächlich der Bestellung und der Abrechnung entsprechen. Das setzt unter anderem voraus, dass an den Tankwagen die Zählervorrichtungen zur Erfassung der abgegebenen Kraftstoffmenge vorschriftsmäßig geeicht sind und fehlerfrei funktionieren. Denn bereits kleine Ungenauigkeiten können bei einer Tankstellen-Belieferung zu erheblichen Preisverzerrungen führen. Ermöglicht wird die Qualitätskontrolle der Lieferanten durch das RAL-Gütezeichen Energiehandel, das auch die Auslieferung von Diesel und Biodiesel umfasst. Mit dem Prädikat werden ausschließlich konstant überwachte Kraft- und Brennstoffanbieter ausgezeichnet, deren Liefer- und Abrechnungsstandards keine Mängel aufweisen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Neutrale Sachverständige achten bei den unangemeldeten Prüfterminen unter anderem auf die Warenbeschaffenheit, die Eichgültigkeit der Messgeräte, die Genauigkeit der Lieferscheinangaben und auch auf die Abläufe in Lager- und Verwaltungseinrichtungen. Zumindest an diesem Punkt können Fuhrparkbetreiber also ihre Planungssicherheit verbessern, denn fehlerhafte Werte lassen sich bei der engmaschigen Überwachung der Händler nicht verbergen.

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Redaktion Andreas Uebbing

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