Investmentfonds und der Wunsch nach Traumrendite oder Gold für Krisenzeiten?

Investmentfonds und der Wunsch nach Traumrendite oder Gold für Krisenzeiten?

Edelmetall in Krisenzeiten?

Marktentwicklung und Veränderungen in Sicht. Schlagzeilen wie “DAX steigt auf den höchsten Stand seit fünf Jahren” oder “Jede Menge Geld” oder “Die Gold-Rally gerät ins Stocken” lassen uns aufhorchen, wie sicher ist welche Anlage, welche Vorsicht ist geboten? Interview mit Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte, Berlin.

Sicherheit oder Traumrendite? Geht nicht beides? Gold ist eine der Lieblingsanlageformen der Deutschen. Seit Mai 2011 ist Gold erstmals wieder billiger als das Edelmetall Platin. Aber Marktbeobachtungen bestätigen den neuen Trend, dass die Anleger momentan statt in Gold und anderen Edelmetallen lieber in riskantere Anlagen investieren, damit entscheiden sich viele Anleger wieder für risikoreichere Investments wie Aktien und Staatsanleihen.

Wie sicher sind Kapitalanlagen und Investmentfonds? Immer wieder geistert das Wort “Grauer-Markt” herum, was sind Graumarktprodukte?

Rechtsanwalt Dr. Schulte: “Graumarktprodukte sind Kapitalanlagen, die bisher nicht unter die Beaufsichtigung des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gefallen sind. Besonders bekannt geworden sind hier sogenannte geschlossene Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds und auch Leasingfonds. Diese werden oftmals in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft oder als atypisch stille Beteiligungen ausgestaltet. Seit dem 01.06.2012 müssen nunmehr die Anbieter derartiger Produkte zuvor einen Verkaufsprospekt vorlegen, welcher durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Vollständigkeit, Kohärenz und Widerspruchsfreiheit geprüft wurde. Zu dem Prospekt muss zusätzlich auch noch ein sogenannter Beipackzettel “Risiko und Nebenwirkungen” übergeben werden. Hierbei handelt es sich um eine Kurzinformation, die auf bis zu 3 DIN A4 Seiten über die Chancen und Risiken einer Kapitalanlage aufklären soll. Solche Beipackzettel sind bereits Pflicht bei offenen Investmentfonds, die unter das Investmentgesetz fallen.”

Wie verhält es sich mit den Provisionen?

Rechtsanwalt Dr. Schulte: “Die Anlagevermittler erhalten Provisionen, welche sich prozentual aufgrund des Wertes der vermittelten Anlage berechnen. So reizvoll die Tätigkeit als Anlagevermittler auch sein mag, so besteht auch in erheblichem Maße die Gefahr der haftungsrechtlichen Inanspruchnahme. Der Geschäftsbereich der Vertriebsgesellschaften von Kapitalanlagen, sei es von Immobilien-, Schiffs- oder sogar Einzelhandelsfonds oder von Eigentumswohnungen, ist bisweilen ein lukratives Geschäft. Bereits der Bundesgerichtshof war mit dieser Problematik befasst. Er nimmt in seinem Urteil vom 28.02.2005 – II ZR 13/03 – die mögliche Haftung eines Initiators eines Fonds an, wenn dieser in vorsätzlich sittenwidriger Weise die Kapitalanleger durch Täuschung zur Übernahme der Fondsbeteiligung bestimmt hat. Eine solche Handlung wäre dann auch von strafrechtlicher Relevanz wegen Betruges.”

Welche Garantie gibt es vom Gesetzgeber für den Verbraucherschutz im Bereich Investments?

Rechtsanwalt Dr. Schulte: “Die Rechtsprechung urteilt immer öfter zu Gunsten der Anleger, wie z.B. jüngst bei einem Urteil des Oberlandesgericht Naumburg, die eine Anlagengesellschaft zu Schadensersatz wegen Falschberatung ausgesprochen hat. Berater sind nicht nur verpflichtet Angebote auf Herz und Nieren zu prüfen und durchzurechnen. Wenn Teile der Kosten aus dem Anlegerkapital entnommen werden sollen und nicht ersichtlich ist, wie die dem Anleger gegenüber angeblich garantierten Erträge erwirtschaftet werden sollen, entsteht ein hohes Risiko, der Berater haftet dann dem Kunden gegenüber, sobald die versprochenen Gewinne nicht eintreten. Darüber hinaus sollten die Berater auch im Klaren sein, ob nicht ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft vorliegt? Jüngstes Beispiel, die SAM AG, die wegen des Fehlens einer Bankgenehmigung durch die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FinMa) verboten wurde. Anlagenvermittler dürfen sich nicht in Sicherheit wägen. Jeder sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein und seiner Verpflichtung zur anlage- und anlegergerechten Beratung nachkommen, wenn er sich dem Haftungsrisiko nicht aussetzen möchte. Für die Verbraucher ist dies ein Schutz, denn Vermittler und Berater können sich nicht hinter dem Vertrieb verstecken, sie entgehen einer Inhaftungsnahme nicht.

Weiterhin wichtig ist, dass Firmen, die am Markt aktiv sind, sich an die geltenden gesetzlichen Regelungen halten. Eine Versicherung bei einer renommierten Versicherungsgesellschaft gegen Verlust ist unumgänglich.”

Sicherheit von Gold Investments?

Rechtsanwalt Dr. Schulte: “In Zeiten turbulenter Finanzmärkte und unsicherer Zukunftsaussichten sind solide und zuverlässige Anlageformen gefragter denn je. Private und institutionelle Anleger investieren in Gold, weil sie auf einen steigenden Goldpreis setzen und von diesem profitieren wollen oder zum Zwecke der Absicherung und des Werterhalts ihrer Kapitalanlagen. Nach wie vor gilt Gold schon seit langer Zeit als sicherer Hafen, wenn Krisen bevorstehen und birgt Sicherheit bei Inflation und in unsicheren Zeiten.

Weitere Sicherheit gibt das Geldwäschegesetz, die Verhinderung von Geldwäsche nach dem Geldwäscherecht. Die geltenden Gewäscherechtrechtsregelungen sind einzuhalten, diese betreffen auch die Edelmetallhändler. Danach haben z. B. Firmen und Stiftungen wie die Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung (BWF-Stiftung) danach zu handeln. Inzwischen ist bekannt, dass die Fragen der Geldwäsche nicht nur Banken und Versicherungen treffen, sondern auch Händler – wie solche im Bereich Edelmetalle, die Bundesregierung hat in § 9 Abs. 4 GwG das Geldwäschegesetz überarbeitet. Die BWF-Stiftung stellt an sich höchste Ansprüche, so auch bei den Themen Sicherheit der Anlage und der Qualitätssicherung für die Verbraucher und den Anlegerschutz. Entgegen des ersten Gesetzesentwurfs, trifft Edelmetallhändler auch zukünftig erst ab einem Wert von 15.000,00 Euro die Verpflichtung, den Vertragspartner zu identifizieren.

V.i.S.d.P.:

Oliver Mikus
Redakteuer
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