Die Tierrechtsorganisation zeigt den Spediteur wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Transportverordnung an.
Berlin/Potsdam, 14.08.2018. Das Deutsche Tierschutzbüro hat Anzeige gegen die Spedition Venneker Viehhandel wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Transportverordnung bei einem Tiertransport in Brandenburg erstattet. Bei einem auf der A9 in Brandenburg fahrenden, mit Schweinen beladenen Transporter wurde bei einer Kontrolle eine defekte Klappe zwischen den Buchten der Tiere entdeckt, die zu Verletzungen bei den Tieren führte. Die Anzeige richtet sich zum einen gegen den Defekt an sich und damit einen Verstoß gegen die Tierschutz-Transportverordnung. Zum anderen zeigt die Tierrechtsorganisation den Spediteur auch wegen des verursachten Leids für die Tiere durch Verletzungen und somit eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz an. Die Spedition kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen. “Immer wieder fallen Tiertransporter mit krassen Verstößen gegen die Gesetzgebungen auf, werden aber viel zu wenig kontrolliert und bestraft. Fälle wie diese müssen ausnahmslos zur Anzeige gebracht und bestraft werden”, so Fabian Steinecke, Pressesprecher des Deutschen Tierschutzbüros.
Vor wenigen Wochen bemerkten Mitarbeiter des Deutschen Tierschutzbüros den Tiertransporter auf der A9 in Brandenburg und wurden auf eine defekte Klappe aufmerksam, die im Normalfall geschlossen ist und die Tiere in den einzelnen Buchten trennt. Nach einer ersten Video-Dokumentation während der Fahrt, stoppten der Transporter und das Fahrzeug des Deutschen Tierschutzbüros am nächstgelegenen Rastplatz. Bei einer genaueren Betrachtung in Anwesenheit der Polizei wurde klar, dass die besagte Klappe tatsächlich defekt war. Dadurch versuchten die Schweine kontinuierlich unter der Klappe in die anliegende Bucht zu gelangen. Dabei kam es zu Verletzungen, eingeklemmten Schweinen und einer Überlagerung des einen Bereichs des Transporters und dementsprechend extremen Platzmangel für die Tiere.
Durch diesen Sachverhalt machte sich die Spedition Verstößen gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Transportverordnung schuldig. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 TierSchG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Wirbeltier, das er hält, betreut oder zu betreuen hat, ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Durch die defekte Klappe, in der Tiere immer wieder festklemmten und sich beim Durchqueren verletzten, hat der Transporteur den transportierten Schweinen ohne Grund erhebliche Schmerzen zugefügt. Des Weiteren machte sich der Spediteur durch das defekte Fahrzeug allein schon einer Ordnungswidrigkeit wegen des Verstoßes gegen die EU-Tiertransport-Verordnung bzw. die Tierschutz-Transportverordnung (TierSchTrV) schuldig. Diese besagt, dass Transportfahrzeuge beim Fahrtantritt in einem einwandfreien Zustand sein müssen, um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten und sie keiner Gefahrenlage auszusetzen. Dies war in diesem Fall nicht gegeben. (Art. 3 Satz 1 und 2 EU-Tiertransport-VO)
In der akuten Situation wurde in Absprache mit der Polizei eine Notlösung gefunden, die die Klappe per Kabelbinder fixierte. Dadurch sollte noch mehr Stress und Leid für die Tiere bei einer etwaigen Umverladung vermieden werden. Die Anzeige ist nun im Nachgang vom Deutschen Tierschutzbüro gestellt worden. “Wir hoffen, dass die Anzeige Wirkung hat und die Verstöße bestraft werden. Fälle wie dieser sind kein Einzelfall, sondern an der Tagesordnung. Dies muss sich endlich zum Wohl der Tiere ändern”, kommentiert Fabian Steinecke.
Das solche und andere Missstände bei Tiertransporten allgegenwärtig sind, zeigte die Antwort der Landesregierung Brandenburgs auf eine kleine Anfrage der Grünen Landtagsfraktion zum Thema. Dieser ist zu entnehmen, dass die Verstöße bezüglich des Tierwohls bei Tiertransporten in Brandenburg in den letzten Jahren enorm gestiegen sind. So hatte sich unter anderem die Anzahl der Verstöße hinsichtlich der Transportfähigkeit der Tiere von 2013 zu 2016 beinahe vervierfacht (2013: 53 Verstöße, 2016: 196 Verstöße). Brandenburg steht dabei exemplarisch für die Zustände bei Tiertransporten in Deutschland und Europa.
Tiertransporte sind ein elementarer Bestandteil des Systems der Massentierhaltung und für tägliches Tierleid verantwortlich. Schweine, Rinder, Schafe und viele mehr werden nicht ausschließlich zur Schlachtung transportiert. Auch Aufzucht und Mast findet meist an unterschiedlichen Orten, nicht selten in verschiedenen Ländern statt. Innerhalb der EU werden so jährlich Milliarden an Tieren über tausende Kilometer weit transportiert, hunderttausende Tiere werden auch in Länder außerhalb der EU verfrachtet. Regelmäßig kommt es neben Platzmangel, Unterversorgung und nicht eingehaltenen Ruhephasen zu schweren Verletzungen und tödlichen Auswirkungen auf diesen Todesfahrten. Momentan diskutiert auch der Deutsche Bundestag über gesetzliche Änderungen bei Tiertransporten. Das Deutsche Tierschutzbüro klärt momentan mit der Kampagne “TRUCK YOU – Tiertransporte schmecken nicht!” über diese Zustände auf und hat dazu begleitend eine Petition zur Abschaffung von Tiertransporten, gerichtet an Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, gestartet.
Weitere Informationen zu Tiertransporten und der aktuellen Kampagne des Deutschen Tierschutzbüros finden Sie unter: www.truckyou.de
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