+++ Novellierung des Leistungsschutzrechts: Urheber sollen keinen Nachteil erleiden, so Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG
+++ Rechteverteilung bei Filmproduktionen: Analysen aus der aktuellen Produzentenstudie am 5.2.2013 auf medienpolitik.net
Berlin, den 4. Februar 2013. Zu den TOP-Themen der Woche auf medienpolitik.net ( http://www.medienpolitik.net ) gehören die Diskussionen um die Novellierung des Leistungsschutzrechts sowie die Rechteverteilung im Bereich Filmproduktion. medienpolitik.net veröffentlicht ein topaktuelles Interview mit dem Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, Christoph Keese, sowie einen Auszug aus der aktuellen Produzentenstudie 2012.
medienpolitik.net blickt regelmäßig auf die Debatten zum Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes. In einer Expertenanhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages am 30. Januar 2013 haben neun Sachverständige, darunter Christoph Keese, denkbare Auswirkungen für Internetnutzer, Verlage und Urheber diskutiert. Dabei kam es bei der ersten Anhörung zum Regierungsentwurf für das Leistungsschutzrecht unter den Experten zu einem kontroversen Schlagabtausch.
Im Gespräch mit medienpolitik.net erläuterte Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, dass er nach der Anhörung keinen weiteren Gesprächsbedarf sehe. “Dass ein Recht umstritten ist, spricht keineswegs gegen das Recht. Rechte sind immer bei denjenigen umstritten, die sich mit ihnen arrangieren müssen”, so Keese. Ferner betont Springers Konzerngeschäftsführer Public Affairs: “Wir möchten, dass Urheber keinen Nachteil durch das neue Recht erleiden, auch keinen theoretischen”.
Ein weiteres Top-Thema auf medienpolitik.net ist zum Start der Internationalen Filmfestspiele Berlinale die Rechteverteilung bei Kino- und Fernsehfilmen in Deutschland. Dazu wird am 5. Februar 2013 ein Auszug aus der aktuellen “Produzentenstudie 2012 – Daten zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2011/12” exklusiv auf medienpolitik.net veröffentlicht. “Das wesentliche Gut, das Produktionsunternehmen bei ihrer Geschäftstätigkeit generieren, sind Rechte an audiovisuellen Produktionen. Filmeigentum bedeutet Rechteeigentum”, heißt es in der Produzentenstudie 2012, die soeben erschienen ist.
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