Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen

Teures Gassigehen – Bußgelder für Hundehaufen

ARAG Experten informieren Hundehalter über Fallstricke beim Gassigehen

Teures Gassigehen - Bußgelder für Hundehaufen

Im Norden heißen sie bezeichnenderweise ‘Schietbüdel’, in anderen Regionen auch vornehmer Gassi- oder Hundekotbeutel. Doch der Inhalt der kleinen Plastiktüten ist überall gleich. Und wer sie benutzt, ist gut beraten, denn Ignoranz kann in manchen Gemeinden recht teuer werden. Bis zu 1.000 Euro müssen Hundebesitzer jetzt berappen, wenn sie die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner liegenlassen.

Hundekot im Bußgeldkatalog
Angesichts von täglich knapp einer Million Kilogramm Hundekot, die in Deutschland anfallen, ist es nicht verwunderlich, dass es dieses Thema in immer mehr kommunale Satzungen geschafft hat. Dort ist meist genau geregelt, wie hoch das Bußgeld für nicht entfernte Hundehaufen in den einzelnen Städten ist. Während Herrchen und Frauchen in der Hauptstadt beispielsweise 35 Euro zahlen müssen, greifen Düsseldorfs Bewohner mit bis zu 75 Euro schon tiefer in die Tasche. Noch teurer wird es in Frankfurt: Dort werden bis zu 90 Euro fällig.

Die aktuellen Bußgelder
Welche Bußgelder für das ordnungswidrige Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sind, haben ARAG Experten hier zusammengetragen:

Baden-Württemberg: 25 – 150 EUR
Bayern: 20 – 150 EUR
Berlin: 35 EUR
Brandenburg: 10 – 20 EUR
Bremen: 35 – 70 EUR
Hamburg: 30 – 100 EUR
Hessen: 20 EUR
Mecklenburg-Vorpommern: 10 – 20 Euro
Niedersachsen: 50 – 100 Euro
Nordrhein-Westfalen: 10 – 100 EUR
Rheinland-Pfalz: 10,23 – 25,56 EUR
Saarland: 10 – 30 EUR
Sachsen: 10 – 100 EUR
Sachsen-Anhalt: keine Angaben
Schleswig-Holstein: 10 – 20 EUR
Thüringen: 20 EUR

Natürlich dient der Bußgeldkatalog nur als Richtwert. Nach Auskunft der ARAG Experten darf jede Gemeinde über die Höhe der Strafe selbst bestimmen, maximal bis 1.000 Euro. Es können gegebenenfalls hiervon abweichende Bußgelder verhängt werden!

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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