Grillen und Party auf dem Balkon. Erlaubt? Verboten?

Grillen und Party auf dem Balkon. Erlaubt? Verboten?

Was Mieter dürfen und was nicht.

Grillen und Party auf dem Balkon. Erlaubt? Verboten?

FKK auf dem Balkon? Sogar Sex auf dem Balkon? Gerade im Sommer kann das viel Spaß machen. Wären da nicht die Nachbarn und der Vermieter, die das vielleicht nicht so amüsant finden und deshalb ordentlich Stress und Ärger bereiten. Was also ist auf dem Balkon, grundsätzlich und deshalb nicht nur im Sommer, erlaubt? Was ist verboten? Und wobei sind sich die Juristen noch uneins?
Zu Sex auf dem Balkon und FKK auf dem Balkon gab es in den vergangenen Jahren scheinbar unzählige Gerichtsurteile. Jedes von ihnen bezieht sich, was in deutschen Rechtsprechung üblich ist, auf den Einzelfall. Es ist also denkbar schwierig, eine einzelne Gerichtsentscheidung zu verallgemeinern. Gleichwohl gibt es ein paar grundsätzliche rechtliche Vorgaben, an denen sich Mieter tunlichst orientieren sollten, damit sie keinen Ärger bekommen, sie also abgemahnt werden oder ihnen sogar gekündigt wird.
Sind nackte Tatsachen auf dem Balkon erlaubt?
Ob und inwieweit Sex auf dem Balkon gestattet ist, hängt maßgeblich von der Lust und Laune der Nachbarn ab. Falls die sich nämlich belästigt fühlen und sich deshalb beim Vermieter beschweren, kann die Folge eine Abmahnung sein. Selbstverständlich nicht an die Adresse der Nachbarn, sondern an die derjenigen, die Sex auf dem Balkon haben.
Nicht ganz so drastische Rechtsfolgen hat in der Regel FKK auf dem Balkon, selbst wenn sich die Nachbarn durch die nackten Tatsachen – aus welchen Gründen auch immer – belästigt fühlen. Tipp: Des lieben nachbarlichen Friedens willens sollten FKK-Freunde, die ihr Faible auch auf dem Balkon ausleben, einen Sichtschutz aufstellen. Es sei denn, der Nachbar beschwert sich darüber, weil ihm dann die Sicht versperrt ist.
Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt?
Grundsätzlich gilt: Grillen auf dem Balkon ist gestattet, sofern es im Mietvertrag kein Grillverbot gibt. Wer sich als Mieter nicht daran hält, dem droht die Kündigung. Tipp deshalb: Zuerst in den Mietvertrag schauen, was da in puncto Grillen auf dem Balkon drinsteht.
Sofern aber der Mietvertrag kein Grillverbot auf dem Balkon vorsieht, dürfen dort Würstchen, Bauchspeck und auch was Veganes brutzeln. Mit einer Einschränkung allerdings: Einmal mehr kommt es darauf an, ob der Qualm die Nachbarn belästigt oder aber sogar in deren Wohnungen zieht. Ist eine solche Belästigung erheblich, droht gegebenenfalls sogar eine Geldbuße. Selbstverständlich nicht vom Vermieter, sondern von den Ordnungsbehörden, sofern sich die Nachbarn dort beschweren.
Übrigens: Gegrillt werden auf dem Balkon darf nicht so oft, wie man will. Die erlaubte Häufigkeit hängt von der Stadt oder Gemeinde ab. In Berlin beispielsweise sind nach unseren Informationen zwei Mal Grillen auf dem Balkon im Monat erlaubt, in Bonn nur ein einziges Mal und in Stuttgart lediglich drei Mal pro Jahr.
Wie bereits gesagt, hat der Vermieter das Recht, per Hausordnung das Grillen auf dem Balkon zu verbieten. In der Regel ist die Hausordnung Bestandteil des Mietvertrags. Wer sich nicht daran hält, dem droht die fristlose Kündigung. So u. a. das Landgericht (LG) Essen in seinem Urteil vom 7.2.2002 unter dem Aktenzeichen 10 S 438/01.
Überdies darf ein Vermieter zugunsten der Hausgemeinschaft und der Nachbarn, die sich möglicherweise durch den Rauch gestört fühlen, anordnen, dass nur ein Mal im Monat auf dem Balkon gegrillt wird und dass dieses Grillen mindestens 48 Stunden vorher angekündigt wird. Dies entschied das Amtsgericht (AG) Bonn bereits am 29.4.1997 unter dem Aktenzeichen 6 C 545/96. Noch viel älter ist eine Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Hamburg vom 7.7.1972 unter dem Aktenzeichen 40 C 229/72. Kernaussage: Das Grillen mit einem Holzkohlen-Gartengrill auf dem Balkon einer Mietwohnung ist immer unzulässig, weil die Nachbarschaft durch Rauch und Dunst unvermeidbar beeinträchtigt wird.
Wie lange Party darf man auf dem Balkon feiern?
Das Wichtigste vorweg: Parties auf dem Balkon sind nicht verboten. Aber nur, wenn die Nachbarn sich nicht durch Musik und lautstarke gute Laune belästigt fühlen. Tipp: Am besten feiern die Nachbarn mit, dann dürften Stress und Ärger weitgehend ausgeschlossen sein. Außerdem sollte man in den Mietvertrag schauen, was da zum Thema “Ruhezeiten” steht. Das ist verbindlich. Weiterer Tipp: Spätestens um 22 Uhr sollten sich die Partygäste in die Wohnung zurückziehen und die Musik etliche Dezibel leiser drehen.
Ist Rauchen erlaubt auf dem Balkon?
Auf dem eigenen Balkon gibt es kein Rauchverbot. Wieder einmal gilt: Der Nachbar darf sich aber nicht allzu sehr belästigt fühlen. Falls er das tut, kann er zeitlich begrenzte Raucherpausen verlangen und versuchen, diese über den Vermieter durchzusetzen.
Welche Pflanzen sind auf dem Balkon erlaubt?
Hier gibt es in der Regel keine Einschränkungen oder Verbote. Ausnahme: Normalerweise nicht gestattet sind Pflanzen wie Efeu, die das Mauerwerk beschädigen könnten. Überdies sollten Mieter darauf achten, dass die Kästen und Töpfe, in die die Blumen eingepflanzt sind, bei Wind nicht wegfliegen oder herabstürzen können, so dass möglicherweise Menschen zu schaden kommen könnten.
Tipp: Pflanzen brauchen mehr oder weniger regelmäßig Wasser, insbesondere im Sommer. Deshalb unbedingt darauf achten, dass Sie nicht auch die Nachbarn in der darunterliegenden Wohnung patschnass gießen oder aber durch das Gießwasser die Hausfassade beschädigt wird.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfen Mieter auf dem Balkon Blumenkästen anbringen. So ein Urteil vom 6.11.2005 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 5/05. Interessant ist auch ein Urteil des Landgerichts (LG) Berlin vom 28.10.2002 unter dem Aktenzeichen 67 S 127/02. Demnach müssen darunter wohnende Mitmieter dulden, dass Blätter aus den Blumenkästen auf dem Balkon der darüberliegenden Wohnung herabfallen. Ausnahme: Die Bepflanzung wächst in erheblichem Umfang über die Brüstung und führt zu einer übermäßigen Belästigung der Mitmieter durch herabfallenden Vogelkot und durch Blätter.
Darf eine Parabolantenne auf dem Balkon verboten werden?
Der Vermieter darf das Anbringen einer Parabolantenne auf dem Balkon oder am Balkongeländer nicht verbieten. So der Bundesgerichtshof (BGH) in seiner bereits oben zitierten Entscheidung vom 6.11.2005. Ausnahme: Gibt es einen Kabelanschluss in der Wohnung, darf das Anbringen einer Parabolantenne auf dem Balkon tatsächlich verboten werden. Denn ein Kabelanschluss gilt als gleichwertig zur Satellitenschüssel.
Was muss bei einem Sichtschutz auf dem Balkon beachtet werden?
Das Wichtigste vorab: Grundsätzlich ist das Anbringen eines Sichtschutzes auf dem Balkon gestattet. Wichtig: Dieser Sichtschutz sollte so stabil sein, dass er nicht wegfliegen und dadurch Menschen gefährden kann. Außerdem sollten gewisse ästhetische Regeln beachtet werden. Knallige Farben, die die Hausfassade optisch verunstalten, sind in der Regel nicht drin.
Sind Tiere auf dem Balkon erlaubt?
Selbstverständlich dürfen Haustiere grundsätzlich raus auf den Balkon an die frische Luft. Aber: Einmal mehr ist ein Blick in den Mietvertrag dringend anzuraten. Denn da steht drin, ob die Haltung eines Haustieres in der Wohnung überhaupt erlaubt ist. Außerdem könnte es sein, dass im Mietvertrag geregelt ist, ob und in welcher Form Haustiere den Balkon betreten dürfen.
Achtung: Haustiere dürfen nicht auf dem Balkon leben. Dies führt in der Regel nämlich zu Lärm- und auch zu Geruchsbelästigungen. Mieter, die das tun, und ihre Haustiere ausschließlich oder weitestgehend auf dem Balkon halten, sind oft sowieso nicht zur verantwortungsvollen Haustierhaltung geeignet.
Darf ein Mieter Wäsche auf dem Balkon trocknen?
Ja, Mieter dürfen Wäsche auf den Balkon zum Trocknen raushängen. So u. a. das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth in seinem nunmehr knapp 30 Jahre alten Urteil vom 19.1.1990 unter dem Aktenzeichen 7 S 6265/89.

wohnen-und-bauen.de ist das Informationsportal für Bauherren, Immobilienkäufer, Mieter und Vermieter. Leser finden auf dieser Internetseite nutzwertige Informationen, aktuelle Gerichtsurteile, exklusive Tipps und Empfehlungen, die sich schnell umsetzen lassen. Redaktionell betreut wird die Internetseite durch ein Autorenteam namhafter Finanz- und Wirtschaftsjournalisten mit teils mehr als 30 Jahren Berufserfahrung.

Firmenkontakt
www.wohnen-und-bauen.de
Hajo Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
0171-3177157
simons.hajo@googlemail.com
http://www.wohnen-und-bauen.de

Pressekontakt
Simons Team
Heinz-Josef Simons
Am Köttersbach 4
51519 Odenthal
0171-3177157
hajo@simons-team.de
http://www.ex-prezz.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


CAPTCHA-Bild
Bild neu laden