Balingen, 28. Juli 2011 – Verbraucher finden zukünftig in der EU einheitliche Informationen auf allen Lebensmittelverpackungen. Darauf haben sich die Mitgliedsstaaten verständigt, als sie am 22. Juni 2011 gemeinsame Regeln für das Kennzeichnen von Lebensmitteln aufgestellt hatten. Das Europaparlament hat den Regeln am 06. Juli zugestimmt.
Die Regeln umfassen einheitliche Kalorien- und Nährwertangaben, eine ausführlichere Herkunftsbestimmung, die Pflicht, Analogkäse und Klebefleisch in der Nähe des Produktnamens zu kennzeichnen und neue Bestimmungen bei der Allergenkennzeichnung: Händler sind zukünftig dazu verpflichtet, sogar bei nichtverpackten Lebensmitteln auf allergene Inhaltsstoffe aufmerksam zu machen.
Wie das technisch umzusetzen sei, liege im jeweiligen Ermessen der Mitgliedsstaaten.
“Die Realisierung solcher Anforderungen zeigt, wie wichtig es ist, Investitionen in zukunftsweisende Technologien zu tätigen. Mit den multimedialen Open-Scales PC-Waagen der Generation K-class können Händler bereits heute mehr als nur “gesetzkonform” sein und bessere Dienstleistungen für ihre Endkunden bringen”, sagt Andreas Kraut, Vorsitzender der Geschäftsführung bei Bizerba.
Während der Mitarbeiter an der Theke ein Produkt wiegt, etwa Hackfleisch oder Käse, erscheinen auf den Displays der Waagen genaue Informationen zum Produkt und seinen Inhaltsstoffen, zu seinen Allergenen und der Herkunft. Das ist besonders beim Verkauf von Fleisch nützlich, da Händler zukünftig auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch genaue Herkunftsangaben machen müssen. Eine Herkunftskennzeichnung war bislang seit dem Jahr 2000 nur für Rindfleisch verpflichtend.
Bizerba stellt Händlern auch die QR-Code Technologie zur Verfügung. Auf den Displays der Waagen erscheinen produktspezifische QR-Codes. “Scannt der Kunden diesen Code mit der Kamera seines Smartphones ein, wird er direkt an ein Online-Portal weitergeleitet und erhält dort weitere Produktinformationen und Zubereitungs-Tipps”, sagt Kraut. Herkunftsangaben könnten mit Google-Maps visualisiert und auf dem Smartphone-Display des Kunden angezeigt werden.
Die neue Lebensmittelinformationsverordnung wir voraussichtlich Ende Oktober im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und kurze Zeit später in Kraft treten. Die Regelungen müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten angewandt werden, die Nährwertkennzeichnung wird nach fünf Jahren verbindlich.
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