27.03.2018: – Die vierte P&R-Gesellschaft scheint in den Sog der drei bereits insolventen P&R-Gesellschaften zu geraten. Eine ad-hoc-Meldung der P&R Transport-Container-GmbH vom 20.03.2018 weckt schlimmste Befürchtungen bei den Anlegern. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft für die betroffenen Anleger die rechtlichen Möglichkeiten.
Nach drei Insolvenzen droht nun auch der vierten P&R-Gesellschaft eine Schieflage
Am 19.03.2018 wurden vorläufige Insolvenzverfahren über drei der zur P&R-Gruppe gehörenden Unternehmen angeordnet. Gerade einmal einen Tag später, am 20.03.2018, veröffentlichte der Bundesanzeiger eine sog. ad-hoc-Mitteilung der P&R-Transport-Container GmbH, die für die dort investierten Anleger nichts Gutes erahnen lässt: Danach stehen der P&R Transport-Container-GmbH Forderungen gegen die nunmehr im vorläufigen Insolvenzverfahren befindlichen P&R-Gesellschaften zu. Sollte es insolvenzbedingt zu einem vollständigen oder teilweisen Ausfall dieser Forderungen kommen, könnte dies die Fähigkeit der P&R Transport-Container-GmbH auf Verzinsung und Rückzahlung der Anlegergelder erheblich beeinträchtigen.
Anlegergelder in dreistelliger Millionenhöhe in Gefahr
Die ad-hoc-Mitteilung vom 20.03.2018, so nüchtern sie auch klingen mag, birgt jede Menge Sprengstoff in sich. Denn die P&R Transport-Container-GmbH hat in kurzer zeitlicher Folge fünf Platzierungen vollzogen, namentlich das
-Direktinvestment gebrauchte Seefrachtcontainer vom Typ 40-Fuß-High-Cube (Nr. 5001)
-Direktinvestment gebrauchte Standardcontainer vom Typ 40-Fuß-High-Cube (Nr. 5002)
-Direktinvestment gebrauchte Seefrachtcontainer vom Typ 20-Fuß Standard-Stahl (Nr. 5003)
-Direktinvestment gebrauchte Standardcontainer vom Typ 20-Fuß Standard-Stahl (Nr. 5004)
-Direktinvestment gebrauchte Standardcontainer vom Typ 40-Fuß-High-Cube (Nr. 5005)
Insgesamt sollen Anlegergelder in Höhe von rund EUR 390 Mio. in diese Container-Direktinvestments geflossen sein, die erstmals mittels umfangreicher Emissionsprospekte vertrieben wurden. Völlig unklar sind die vertraglichen Beziehungen der P&R Transport-Container-GmbH zu den drei insolventen P&R-Gesellschaften, aus denen nunmehr ein Forderungsausfall droht.
Handlungsbedarf für betroffene Anleger
Gegenüber dem Handelsblatt teilte P&R lapidar mit, bei dem Warnhinweis handele es sich um ein “übliches Procedere”, das letztlich vom Vermögensanlagengesetz vorgegeben werde. Was davon tatsächlich zu halten ist, werden die betroffenen Anleger wohl bald wissen, denn immerhin will P&R nach eigenen Angaben Wirtschaftsprüfer von Pricewaterhouse-Coopers mit der Ermittlung der genauen wirtschaftlichen Situation beauftragt haben. Betroffene Anleger sollten dem drohenden Verlust des investierten Kapitals nicht tatenlos zusehen. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte steht den betroffenen Anlegern mit Rechtsrat zur Seite.
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Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. “Schrottimmobilien” und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift “FOCUS” (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift “Capital”(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.
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