Einfach und sicher zur EU-DSGVO Konformität

Einfach und sicher zur EU-DSGVO Konformität

Ein neues Regelwerk wird in kürzester Zeit viele Unternehmen unter Zugzwang setzen.

BildAb dem 25. Mai 2018 tritt unmittelbar in allen EU-Staaten die EU-DSGVO in Kraft, eine umfassende Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Und an diese gilt es sich besser zu halten, sonst drohen Sanktionen und hohe Bußgelder. Durch die neuen Vorgaben und Pflichten der EU-DSGVO sollen vor allem Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen geschützt werden. Die neue Verordnung betrifft Unternehmen jeder Größe, die mit Daten von Personen arbeiten.

Es wurde allerdings auch Zeit: Die bisher geltenden Datenschutz-Regelungen stammen aus dem Jahr 1995 und sind schon lange nicht mehr zeitgemäß. Viel zu stark hat sich die Arbeit mit Nutzerdaten im Laufe der Entwicklung des Internets vervielfacht. Jetzt soll – mit einem einheitlichen Datenschutzrecht innerhalb der EU – Ordnung in die Unklarheit mit dem Umgang von personenbezogenen Daten einkehren. Doch das ist einfacher gesagt, als umgesetzt: Denn das Regelwerk ist sehr komplex und umfangreich.

Experten der spot consulting GmbH haben sich mit genau dieser neuen Verordnung im Detail auseinandergesetzt und dabei eine Guideline entwickelt, die auf den neusten Richtlinien und Erfahrungswerten basiert. Diese zeigt anhand übersichtlicher Darstellungen, konkreter Informationen und Handlungsempfehlungen, wie Unternehmen vorgehen müssen, um die gewünschte EU-DSGVO-Konformität zu erreichen. Vor allem bietet die spot consulting GmbH methodische Unterstützung und Beratung in den verschiedenen Bereichen der neuen Datenschutzverordnung an. Nach der Dokumentation und Analyse des momentanen Datenschutz-Stands eines Unternehmens, wird spot consulting bei Bedarf auf eventuelle Lücken oder auf Verbesserungs- und Ausbaumöglichkeiten hinweisen.

Wesentliche Elemente des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes sind im Kern noch enthalten. Grundsätze wie Rechtmäßigkeit, Zweckbindung, Richtigkeit, Datenminimierung und weitere, bleiben weiterhin bestehen. Dennoch wird es ein paar Änderungen geben, die es in Zukunft zu beachten gilt: Zu den alten Regelungen kommen beispielsweise Neuerungen zu Rechten der Datenübertragbarkeit und des Vergessenwerdens hinzu. Der neuen Verordnung zufolge ist eine Dokumentation und Erstellung einer Übersicht aller Verfahren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, erforderlich. Verantwortliche Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) eingeleitet haben, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Zudem wurden die Betroffenenrechte verfeinert, die Notwendigkeit von Risikoanalysen eingeführt und einige weitere Vorschriften getroffen. Verstoßen Unternehmen gegen die EU-DSGVO wird das in Zukunft teuer sein, denn die Höhe des Bußgeldes kann auf bis zu 4% des Gesamtumsatzes festgelegt werden.

Die Tage bis Mai 2018 sind gezählt. Die Anpassung auf die neue Verordnung sollte sorgfältig und pünktlich passieren, denn eine verspätete Einführung kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. Die Experten der spot consulting GmbH können hierbei kompetente Partner sein, die mit viel Erfahrung und aktuellem Wissen, kleinen als auch großen Unternehmen bei dieser herausfordernden Umstellung unterstützend und beratend zur Seite stehen.

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spot.consulting GmbH
Herr Julian Schunter
Rheinstraße 99.3
64295 Darmstadt
Deutschland

fon ..: 0151 64103671
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email : julian.schunter@spotconsulting.de

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