Berlin 21.01.2013 – Der sächsische Wirtschaftsminister (FDP) will die Förderung der Photovoltaiktechnik, Windkraft und Biomasse durch das EEG-Gesetz radikal verändern und in ein Quotenmodell umwandeln
In diesen Tagen befasst sich der Minister intensiv mit der Formulierung der möglichen Gesetzesänderung der EEG-Förderung für neue Energien. Infolge dessen soll das Modell der Einspeisevergütung abgeschafft werden und insofern verändert werden, dass nur noch der Ökostrom aus Erneuerbaren-Energie-Anlagen vergütet wird, der tatsächlich verbraucht wird. Aktuell gibt es verschiedene Modelle für eine Reform des EEG, die zwischen Bundesministerium und der Länderebene kursieren. Momentan sieht es jedoch nicht danach aus, dass es noch in diesem Jahr zu einer Veränderung kommt. Daher nun der Vorstoß der Sachsen, deren Initiative von Seiten des Bundesumweltministers durchaus auf Wohlwollen stößt. Minister Altmaier plant offensichtlich auch ein Programm mit rund 50 Mio Euro zur Förderung von Speichersystemen, das im Frühling 2013 in Kraft treten soll. Ein Großteil der Betreiber von Photovoltaik-Anlagen denken momentan über Speichersysteme nach. Entsprechend dieser Entwicklung gründete sich vor kurzem der Bundesverband Energie-Speicher, der es sich zum Ziel macht, die Entwicklung im Speicher-Segment voran zu bringen. Auf dem Neujahrsempfang vom Bundesverband Erneuerbare Energie sagte Altmaier, dass sich die Fehler bei der Photovoltaik bzw. Solarförderung im Zuge der Energiewende in Deutschland auf anderen Gebieten nicht wiederholen sollen. Daher seien die Gesetzesänderungen nötig. Eine weitere interessante Information hierzu ist, dass die deutschen Netzbetreiber die Ökostromumlage in 2013 um 47 Prozent erhöhen werden. Für jede Kilowattstunde müssen Stromkunden ab sofort zum Strompreis übe 5 Cent für den Ausbau der regenerativen Energien zahlen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber Amprion, Tennet, 50Hertz und TransnetBW gaben dies vor einigen Tagen bekannt. Die Betreiber der deutschen Höchstspannungsleitungen errechnen den produzierten Ökostrom. Sie leisten auch die Ökostrom-Umlage an Betreiber von Windparks, Solaranlagen, Biomasse und Biogasanlagen. Ursprünglich wurde das EEG-Gesetz beschlossen, um eine regenerative Entwicklung der Energieversorgung zu gewährleisten und so die Kosten der Stromversorgung dauerhaft zu verringern. Ebenfalls sollten fossile Energieressourcen geschont werden. Der Ausbau der neuen Energien wie Windkraft, Solarenergie, Biomasse, Wasserkraft und Biogas wird mit diesem Gesetz über eine Zeit von 20 Jahren gefördert. Wasserkraft wird bspw. einschließlich der WELLEN-, Gezeiten-und Strömungsenergie gefördert. Die Ausgleichsmechanismusverordnung vom Mai 2009 änderte das Verfahren zur Weitergabe der Fördergelder bereits schon einmal.
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