Der Fonds ,,SEB Optimix Ertrag” soll wohl endgültig liquidiert werden

Anscheinend soll die Kapitalanlagengesellschaft die endgültige Liquidation des Fonds ,,SEB Optimitx Ertrag” beschlossen haben.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Zum Ende des vergangenen Jahres sollen die Anleger des SEB Optimix Ertrag wohl darüber informiert worden sein, dass der Fonds “SEB Optimitx Ertrag” mit Wirkung vom 11.12.2012 endgültig geschlossen wurde und nunmehr liquidiert werden soll. Bereits im Februar 2012 hat der Verwaltungsrat anscheinend die Aussetzung der Rücknahmen und Zurückweisung von Zeichnungen beschlossen.

Die Liquidation hat die endgültige Aussetzung der Anteilrücknahme sowie die endgültige Einstellung der Anteilsausgabe zur Folge. Aufgrund der Investitionen, welche zu einem hohen Anteil in illiquide, offene Immobilienfonds erfolgt sein sollen, seien wohl die Probleme des Fonds entstanden.

Durch die fortwährende Weltwirtschaftskrise ist das Marktumfeld für offene Immobilienfonds und Immobilien-Dachfonds angespannt. Experten gehen anscheinend davon aus, dass sich die angespannte Lage auch in diesem Jahr nicht bessern wird. Deshalb wird wohl eine steigende Tendenz von Rücknahmeanträgen für den Fonds SEB Optimix Ertrag erwartet. Aus diesem Grunde könne eine nachhaltige Öffnung des Fonds nicht mehr gewährleistet werden.

Die Liquidation des Fonds soll über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Das Fondsvermögen soll dabei periodisch ausgezahlt werden. Der Liquidationsprozess des SEB Optimix Ertrag hängt wohl auch von der Liquidierung der Zielfonds ab, sodass hier gegebenenfalls weitere Verzögerungen eintreten könnten.

Neben hohen Kapitalverlusten könnte für die Anleger des Fonds daher sogar die Gefahr eines Totalverlustes der Beteiligungen drohen. Denn die Verwertung der Immobilien aus den Zielfonds könnte möglicherweise nicht ausreichen, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu tilgen.

Die Betroffenen wissen oftmals nicht, ob und wie ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft, ob Anleger Schadenersatzansprüche aufgrund einer Falschberatung geltend machen können.

Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Rechtsanwalt umfassend und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen möglicherweise Ansprüche zustehen könnten. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.

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