Haftpflichtversicherungen bestätigen Arbeit des Heilpraktikers
Wieder einmal gibt es ein Rascheln im Blätterwald: ein Münsteraner Memorandum einer Gruppe von vorwiegend theoretisch arbeitenden Gesundheitsexperten fordert: Der Heilpraktiker soll weg! Üblicherweise ist es wohl auch für Theoretiker notwendig, Argumente real zu untermauern, indem sie das, was sie beurteilen, zuerst einmal gründlich studieren. Dazu gehören sollten nicht nur theoretische Betrachtungen sondern in diesem Fall auch praktische wie persönliche Gespräche mit Betroffenen – Heilpraktikern und deren Patienten. Das hat bisher jedoch und leider nicht stattgefunden. Eine ganze Berufsgruppe nicht nur zu beurteilen, sondern zu diffamieren und zu verunglimpfen ohne echte Informationen – ist das wirklich wissenschaftlich denkenden Menschen adäquat?
Wie kann man einen Beruf beurteilen, ohne ihn zu kennen oder mit seinen Vertretern in einen Dialog zu treten? Stattdessen schallt sogar der Ruf nach Abschaffung eines ganzen Berufstandes, eines etablierten Bausteins unseres Gesundheitssystems, der die öffentliche Gesundheitsversorgung sogar nachweisbar stark entlastet! Tausende Menschen suchen den Weg zum Heilpraktiker. Sie sind bereit, dies aus offensichtlich guten Gründen aus der eigenen Tasche zu bezahlen, um ihre Arbeitskraft für unser Gesamtwohl mit guten Mitteln und Methoden zu erhalten.
Übrigens: die politische Absicht, den Beruf des Heilpraktikers abschaffen zu wollen, ist nicht neu. Im Jahr 1939 wurde das Heilpraktikergesetz in einer Zeit des totalitären Denkens mit dem Ziel erlassen, ihm den Garaus zu machen. Will unsere Gesellschaft wirklich dahin wieder zurück?
Oder wollen wir vielleicht alles staatlich reglementiert wissen? Wird hier ein vermeintlicher Patientenschutz missbraucht, um patientenferne Interessen zu verschleiern? Ein Beruf, der sich selbst reguliert und von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist, soll plötzlich nicht mehr in unsere freie Gesellschaft passen?
Das Können und das Wissen der Heilpraktiker genießt hohes Ansehen auch unter kritischen und gebildeten Menschen. Die Heilpraktiker bewähren sich jährlich mit etwa 30 Millionen Patientenkontakten. Die Patienten sehen, dass sich die Heilpraktiker wie andere Berufe auch an ihren gesetzlichen Regeln und Vorgaben ausrichten. Und, die gesetzlichen Beschränkungen ihrer Arbeit sind zu recht größer als die eines Arztes. Warum auch nicht, schließlich hat der Heilpraktiker eine andere Ausbildung und andere Behandlungsmethoden. Dessen sind sich Patienten bewusst, ja sie suchen das, sie fragen genau danach. Die Grenzen der Behandlungsmöglichkeiten sind eindeutig gesetzlich geregelt, das ist gut so und soll auch so bleiben. Sie werden in keiner Hinsicht in Frage gestellt.
Heilpraktiker wissen, was der Beruf verlangt. Ihre Mitgliedsverbände arbeiten intensiv an der guten Qualität ihrer Mitglieder, freiwillig und selbstregulierend. Sie entwickelten in den unterschiedlichsten Bereichen Qualifizierungsmöglichkeiten durch Fortbildungen, z.B. entwarfen sie bereits Anfang des Jahres 2000 einen Hygieneplan, als das Thema Hygiene noch lange nicht im Focus der Öffentlichkeit stand. Außerdem empfehlen sie eine Ausbildung von etwa 3 Jahren (auch wenn anderes gebetsmühlenartig immer wieder behauptet wird). Darauf haben sie ihre Ausbildungen abgestimmt und die Gesundheitsämter überprüfen die Kenntnisse nach bewährten und immer weiter entwickelten gesetzlichen Vorgaben. Erst nach der staatlichen Zulassung zum Heilpraktiker beginnen die Jahre der Spezialisierung z.B. Akupunktur, Homöopathie usw.
Haftpflichtversicherungen haben bestätigen des Heilpraktikern, dass die bisher entstandenen Schäden in Heilpraktikerpraxen seit Jahrzehnten banaler Natur sind – und das bei mittlerweile 40.000 Heilpraktikern. Vor Irrtümern oder Fehlern ist leider keine Berufsgruppe gefeit. Die Heilpraktiker arbeiten sorgfältig und umsichtig in ihrer Praxis. Wir hinterfragen also ernsthaft die Sinnhaftigkeit dieser modernen Hexenjagd. Zusammenfassend nehmen wir das Münsteraner Memorandum wohlwollend als interessante Ansicht zur Kenntnis.
Monika Gerhardus. Dr. rer. nat. Klaus Zöltzer
1. Vorsitzende. 2. Vorsitzender
Der Landesverband Hessen ist einer von 10 Landesverbänden der Union Deutscher Heilpraktiker e.V. (UDH). Seit rund 40 Jahren vertritt er als Berufsverband die Interessen seiner hessischen Mitglieder und bietet neben Service-Leistungen umfassende fachlich qualifizierte Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für den Praxisalltag.
Der Heilpraktiker übt die Heilkunde als Freier Beruf eigenverantwortlich aus. Seine Tätigkeit zur Feststellung, Linderung und Heilung von Krankheiten gründet auf Vorstellungen und Verfahren aus der Tradition der Naturheilkunde, die sich in Diagnostik und Therapie am Ganzheitsprinzip orientiert. Damit unterliegt die Naturheilkunde des Heilpraktikers grundsätzlich weder Zeitströmungen noch Systemzwängen; wissenschaftlich gesicherte Forschungsergebnisse und Erkenntnisse fließen laufend in die Ausübung seiner Tätigkeit mit ein.
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