Nicht nur in manchen asiatischen Ländern, sondern auch in der Schweiz landen Hunde und Katzen auf dem Teller. In anderen europäischen Staaten, wie auch in Deutschland, ist der Verzehr von Hundefleisch verboten. In der Schweiz hingegen ist nur der kommerzielle Handel mit Hundefleisch verboten, nicht aber die Schlachtung und der Verzehr.
Wie viele Hunde und Katzen jährlich in der Schweiz verzehrt werden, darüber gibt es keine offiziellen Zahlen. Bekannt ist lediglich, dass in ländlichen Gegenden im Rheintal, im Appenzell oder in der Innerschweiz viele Bauern noch heute Hunde- und Katzenfleisch essen.
So wird eine Bäuerin aus dem Kanton Jura von der Zeitung “Le Matin” wie folgt zitiert: “Die Katzen fühlen sich bei uns wohl, sie vermehren sich. Wenn es zu viele werden, muss mein Mann einige davon töten. Und die essen wir dann. Es ist sehr zartes Fleisch. Ich sage immer, es schmeckt wie Kaninchen, aber es ist weniger fasrig.”
Ein anderer Bauer aus dem St. Galler Rheintal gibt gegenüber “blick” (Schweizer Zeitung) offen zu, dass er mindestens einmal im Jahr geräucherten Hund esse. Meistens seien es die überschüssigen jungen Hunde vom eigenen Hof, die er nicht sofort tötet, sondern verspeist, wenn sie maximal ein Jahr alt sind – dann würden sie am besten schmecken.
Ein Landwirt aus dem Appenzellischen schildert ohne großes Aufheben, wie er Hunde erschießt oder mit einem Knüppel totschlägt. Dann komme ein befreundeter Metzger vorbei, häute das Tier, zerlege es und räuchere das Fleisch. Als Mostbröckli sei das Hundefleisch bei Bauarbeitern als Pausensnack sehr beliebt.
Weder das zuständige Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) noch die Politiker verschiedenster Parteien sehen bislang Handlungsbedarf. Ihr Argument: Jeder Einzelne müsse dies mit seinem Gewissen vereinbaren.
Der Deutsche Tierhilfe Verband verurteilt diese Tatenlosigkeit. Wir lehnen die Tötung und den Verzehr von Haustieren aus ethischen Gründen grundsätzlich ab. Zudem ist davon auszugehen, dass bei der Tötung der Hunde und Katzen durch Laien viele Tiere extrem leiden. Gesetzliche Vorschriften gibt es nicht. Die Bauern können die Tiere auf alle erdenklichen Weisen umbringen.
Der Deutsche Tierhilfe Verband fordert daher, dass auch in der Schweiz die Schlachtung und der Verzehr von Hunden und Katzen gesetzlich verboten wird.
Der bundesweit arbeitende Deutsche Tierhilfe Verband (DTV) setzt sich aktiv und effektiv für den Tierschutz ein. Der DTV-Schwerpunkt liegt in der Unterstützung von Tierheimen und tierheimähnlichen Einrichtungen im In- und Ausland sowie in der gezielten Öffentlichkeitsarbeit, um Tierleid bereits in der Entstehung zu verhindern. Aber auch durch die Verknüpfung mit anderen Organisationen setzt sich der eingetragene Verein für die Umsetzung von tierschutzrelevanten Themen auf politischer und regionaler Ebene ein – Gemeinsam verhindern wir Tierquälerei, so das Leitmotto des Deutsche Tierhilfe Verbands.
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