Vorsorge & Beruf
Eines ist unbestritten: Mit rund 417.000 Ausbildungsstellen, über 5,2 Millionen Arbeitsplätzen und einem Umsatz von knapp 516 Mrd. Euro bilden rund eine Million deutsche Handwerksbetriebe das Rückgrat unserer Wirtschaft. “Doch wo viel gearbeitet wird, kann auch viel passieren”, warnen die Experten von ERGO und D.A.S. Grundsätzlich brauchen Handwerker eine solide “Grundausstattung” in Sachen Versicherungen. Diese umfasst mindestens einen ausreichenden Schutz gegen Forderungen aus Haftpflichtschäden und gegen die Kosten von Rechtsstreitigkeiten. Daneben sollte auch die persönliche Vorsorge nicht zu kurz kommen.
Haftpflicht – Denn wo gehobelt wird, da fallen Späne
“Zwar ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich nicht vorgeschrieben. Trotzdem gehört sie aus gutem Grund zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt”, so die Schadenexperten von ERGO. Unternehmer und Betriebsinhaber haften meist unbegrenzt für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter verursachen. Dies gilt sowohl während der Arbeit, als auch nach deren Abschluss: Löst sich beispielsweise eine unsachgemäß verlegte Bodenfliese an einer Treppe, kann das fatale Folgen haben. Kommt es deswegen zu einem Sturz, ist schnell der verantwortliche Handwerksbetrieb in der Pflicht. Behält der Verunglückte dann noch bleibende Schäden zurück oder stirbt gar an den Folgen des Unfalls, übersteigen die daraus entstehenden Forderungen schnell die finanziellen Möglichkeiten des Betriebs. Die Experten von ERGO raten deshalb vorbeugend zum Abschluss einer Gewerbe-Haftpflichtversicherung. Und das gleich aus mehreren Gründen: Die Versicherung übernimmt nämlich nicht nur die zu leistende Entschädigung bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Sie prüft im Interesse des Versicherungsnehmers auch, ob und inwieweit überhaupt eine Schadensersatzpflicht besteht. Sind die Ansprüche ungerechtfertigt, wehrt die Versicherung sie mit juristischem Sachverstand ab und trägt auch die damit verbundenen Kosten. Gerade in dieser qualifizierten Dienstleistung liegt für den Betriebsinhaber ein großer Zusatzvorteil: Da sich eine gewerbliche Haftpflichtversicherung genau an den Bedürfnissen des Betriebs und dessen Branche orientiert, bietet sie nicht nur optimalen finanziellen Schutz. Sie steht dem Versicherten im Schadensfall auch jederzeit mit fachmännischem Rat zur Seite.
Berufsunfähigkeit – Nicht nur Maschinen und Werkzeuge können verschleißen
Die Zahlen sind erschreckend: “Allein in Deutschland sind jedes Jahr rund 200.000 Erwerbstätige aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, vorzeitig aus dem Berufsleben auszuscheiden”, so die Vorsorgeexperten von ERGO. Neben schweren Krankheiten wie Krebs oder psychischen Leiden führen häufig Rücken- und Gelenkprobleme zur Berufsunfähigkeit. Viele Handwerksberufe gehören zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen – Bandscheibenvorfälle oder Knieprobleme sind hier leider keine Seltenheit. “Werden die Beschwerden irgendwann so schlimm, dass an eine Ausübung des Berufs nicht mehr zu denken ist, kommt mit dem Aus im Job oft gleich der nächste Schlag. Denn die gesetzliche Unterstützung reicht in der Regel bei weitem nicht aus, um den Lebensstandard auch nur annähernd zu halten”, warnen die Experten. Auf Leistungen aus der staatlichen Berufsunfähigkeitsversicherung können ohnehin nur noch Personen hoffen, die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden – für alle anderen greift lediglich der staatliche Erwerbsminderungsschutz. Besonders hart trifft es zudem Selbstständige und Inhaber kleinerer Betriebe. Denn wer beruflich auf eigenen Beinen steht, hat im Fall einer Berufsunfähigkeit oft vollständig das Nachsehen, warnen die ERGO Experten: “Einen staatlichen Schutz für Selbstständige gibt es in den meisten Fällen nicht. So drohen ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung finanzielle Einschnitte, die sich meist nicht durch Ersparnisse kompensieren lassen.”
Altersvorsorge – Wie sich ein erfülltes Arbeitsleben auch später richtig auszahlt
Dass es ohne private Zusatzvorsorge auch in Sachen Rente heute fast nicht mehr geht, ist schon lange kein Geheimnis mehr. “Selbstständige, Betriebsinhaber oder Unternehmer, die nicht in die staatliche Rentenversicherung einzahlen, sind hier besonders unter Zugzwang. Aber auch sie haben die Möglichkeit, mit staatlicher Unterstützung für einen finanziell abgesicherten Ruhestand vorzusorgen”, wissen die Vorsorgeexperten von ERGO. So lassen sich gerade mit dem – auch als Rürup-Rente bekannten – Modell der Basis-Rente zum Teil erhebliche Steuervorteile nutzen. Schon ab dem ersten Euro wirkt sich der eingezahlte Beitrag steuermindernd aus. Vorsorgebeiträge – neben Rürup beispielsweise Beiträge auch zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse – sind bis zur Höchstgrenze von maximal 20.000 Euro pro Jahr für Singles und bis zu 40.000 Euro pro Jahr für Verheiratete abzugsfähig. Im Jahr 2013 können 76 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Der absetzbare Anteil steigt bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, bis 2025 schließlich 100 Prozent erreicht sind. Auch wenn die steuerliche absetzbare Obergrenze von 40.000 Euro fix ist, erlaubt Rürup in der Regel beliebig hohe Beitragszahlungen. Je nach finanzieller Lage können Sparer also mal mehr, mal weniger in den Vertrag einzahlen. Und sogar für den wirtschaftlich schlimmsten Fall sehen die ERGO Experten Rürup-Sparer gut gerüstet: “Im Insolvenzfall gerät das angesparte Kapital in der Regel nicht in die Insolvenzmasse – jedenfalls nicht, solange sich die Versicherten noch in der sogenannten Ansparphase befinden.”
Rechtsschutz – Damit Sie immer zu Ihrem Recht kommen
Handwerksbetriebe arbeiten im Geschäftsalltag mit vielen Parteien zusammen: Lieferanten, Kunden und Behörden. Die D.A.S. Experten wissen aus Erfahrung: “Ärger ist dabei nicht immer zu vermeiden. Allein die mangelnde Zahlungsmoral eines Kunden kann dabei zu einer erheblichen Belastung für den Betrieb werden.” Denn das Eintreiben von Außenständen ist meist teuer und zeitintensiv. Auch ein professionelles Rechnungsmanagement garantiert nicht immer die schnelle Begleichung der Fehlbeträge. Wird eine korrekt gestellte Rechnung nicht bezahlt, kann der Unternehmer das sogenannte außergerichtliche Mahnverfahren einleiten oder mit dem säumigen Zahler Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbaren. Zahlt der Kunde weiterhin nicht, bleibt oft nur noch der Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens (§ 688 ff. ZPO). Am Ende steht der Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Forderungsmanager können für das Unternehmen die professionelle Abwicklung des Inkassoverfahrens übernehmen. Den Vorteil kennen die Rechtsexperten der D.A.S.: “Dies spart den Unternehmen Kosten und hilft, ihre Liquidität zu sichern.” Versicherte Unternehmen können das Forderungsmanagement im Bedarfsfall sogar als Versicherungsleistung in Anspruch nehmen.
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Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO über alle Sparten hinweg zu den führenden Anbietern. 50.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2011 nahm ERGO Beiträge in Höhe von 20 Mrd. Euro ein und erbrachte für ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17,5 Mrd. Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
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