Seit dem 21. Dezember sind die neuen Unisex-Tarife in der privaten Krankenversicherung eingeführt worden. Damit sind jetzt ca. 9 Millionen Privatversicherte in so genannten für Neukunden geschlossenen PKV Bestandstarifen versichert.
Die bisherigen Bisextarife bleiben als Bestandstarife weiterhin bestehen. Diese PKV Tarife sind ausschließlich für Neukunden nicht mehr zugänglich. Privat Versicherte der jeweiligen privaten Krankenversicherung können jedoch jederzeit in einen dieser PKV Bestandstarife wechseln. Dies ist durch einen so genannten PKV Tarifwechsel nach Paragraph 204 VVG möglich.
Durch eine Änderung dieses Tarifwechselgesetzes in Verbindung mit der Einführung von Unisex in der privaten Krankenversicherung ist Vorsicht geboten. Wer einmal in einem Unisextarif der PKV versichert ist, kann nicht wieder in die alten Bisextarife (Bestandstarife) zurückkehren. Daher sollten Versicherte einen PKV Tarifwechsel immer innerhalb der Bestandstarife durchführen. Eine oft publizierte Vergreisung von geschlossenen PKV Tarifen durch einen fehlenden Neuzugang von Versicherten ist Unsinn, da die Tarife in der privaten Krankenversicherung in so genannten Alterskohorten kalkuliert werden. Somit hat ein fehlender Zugang von jungen und gesunden Versicherten keine Auswirkung auf die älteren PKV Versicherten im gleichen Krankenversicherungstarif.
Mit einem qualifiziert durchgeführten PKV Tarifwechsel sind sehr oft erhebliche Reduzierungen der Beiträge auch ohne Leistungsverzicht möglich. Da es jedoch nicht im Sinne der PKV Konzerne ist, niedrigere Beitragseinnahmen bei in etwa gleichen Leistungen zu erwirtschaften, werden die PKV Kunden sehr oft mit fadenscheinigen Argumenten von Ihrem Vorhaben abgebracht.
PKV Versicherte haben durch den § 204 im Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit, jederzeit in einen anderen gleichartigen PKV Tarif ihrer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Ein PKV Tarifwechsel ist unabhängig von einer Beitragserhöhung, dem Gesundheitszustand oder dem Alter der Versicherten möglich. Privatversicherte sollten aus den oben genannten Gründen ihren Tarifwechsel von einem spezialisierten Versicherungsberater nach § 34e GewO durchführen lassen. Versicherungsberater gehören zur Berufsgruppe der Rechtsdienstleister und vertreten ausschließlich die Interessen der Versicherten gegenüber den PKV-Gesellschaften. Provisionsannahmen sind Versicherungsberatern gesetzlich untersagt.
Privamed24 ist als zugelassener Versicherungsberater ausschließlich auf private Krankenversicherungen spezialisiert. Die Auswahl der für einen internen Tarifwechsel in Frage kommenden PKV Tarife wird nicht den privaten Krankenversicherern überlassen, sondern durch Privamed24 der jeweiligen PKV vorgegebenen und durchgesetzt. Somit ist für die Versicherten eine optimale Lösung in Bezug auf Beitragsersparnis und Leistungserhalt bei ihrem PKV Tarifwechsel gewährleistet.
Bei PKV Versicherern die über ein breit gefächertes Tarifwerk verfügen, ist ein Tarifwechsel nach § 204 VVG oft mit drastischen Beitragssenkungen für die Versicherten verbunden. Bei diesen privaten Krankenversicherern sollten langjährige Kunden immer ihre Möglichkeiten zu einem PKV Tarifwechsel prüfen lassen: Allianz, Axa, Barmenia, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Central, DKV, Gothaer, Inter, Signal, UKV, Münchener Verein und Deutscher Ring.
Weitere umfangreiche Informationen zu einem PKV Tarifwechsel finden Sie unter: www.privamed24.de
Privamed24 ist eine Beratungsgesellschaft für Privatversicherte. Als von der IHK zugelassener Versicherungsberater nach § 34 e Abs.1 GewO, vertritt das Unternehmen ausschlißlich die Rechte von Versicherungsnehmern gegenüber der jeweiligen privaten Krankenversicherung. Zugelassenen Versicherungsberatern ist die Annahme von Zuwendungen jeder Art von Versicherungsunternehmen gesetzlich untersagt. Damit wird vom Gesetzgeber sichergestellt, dass Versicherungsberater ausschließlich im Interesse der Mandanten beraten und auch nur von diesen Honorare erhalten dürfen.
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