“Ein Mietwagen für den Urlaub” – Verbraucherinformation der ERGO Group

“Ein Mietwagen für den Urlaub” – Verbraucherinformation der ERGO Group

Tipps für die Buchung

"Ein Mietwagen für den Urlaub" - Verbraucherinformation der ERGO Group

Eine Mietwagenbuchung vor Ort ist nicht immer günstiger. (Bildquelle: ERGO Group)

Heute Strand, morgen das Landesinnere erkunden, übermorgen Shoppen: Wer im Urlaub mobil und flexibel sein möchte, bucht meist einen Mietwagen. Viele warten damit bis zur Ankunft am Ferienort. Ob es besser ist, bereits von zu Hause aus zu buchen, worauf Reisende bei der Buchung achten sollten und welche Versicherungen notwendig sind, erklären Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, und Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Ein Mietwagen macht Reisende an ihrem Urlaubsziel mobil und unabhängig. Damit diese Freiheit nicht zur Kostenfalle wird, ist eine gute Vorbereitung sinnvoll. “Viele Urlauber gehen davon aus, dass die Buchung vor Ort billiger ist”, weiß Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), “aber oft kann eine Buchung von Deutschland aus preisgünstiger sein. Dies hängt vom jeweiligen Urlaubsland und der Reiseplanung ab.” Preisvergleiche ermöglichen verschiedene Internetportale, über die Reisende zum Teil auch gleich buchen können. Was viele nicht wissen: Derartige Portale sind rechtlich nicht mit einem Reiseveranstalter zu vergleichen, der für Mängel vor Ort haftet. Sie wickeln lediglich die Buchung ab. Wer von Deutschland aus über ein solches Preisvergleichsportal bucht, schließt zunächst einen Vertrag mit einem Mietwagen-Vermittler ab. Dieser regelt, welche Leistungen inbegriffen sind – etwa eine Vollkaskoversicherung. Es gibt eine Reihe solcher Vermittlungsunternehmen, nicht alle haben ihren Sitz in Deutschland. Das Unternehmen vermittelt den Kunden dann an einen Vermieter vor Ort, mit dem der Kunde ebenfalls einen eigenen Vertrag schließt. Das deutsche Portal hat demnach nichts mit der eigentlichen Vermietungsleistung zu tun und haftet nicht für Probleme wie beispielsweise zweifelhafte Kreditkarten-Abbuchungen wegen Schäden am Fahrzeug. Teilweise bieten sie jedoch eine Vermittlung bei Reklamationen an.

Vorsicht vor Lock-Angeboten

Um Fallstricken im Kleingedruckten zu entgehen, lohnt sich ein genauer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB): “Der Urlauber sollte unbedingt darauf achten, dass die AGB vollständig und transparent zur Verfügung stehen”, empfiehlt Michaela Rassat. “Viele größere, internationale Autovermietungen oder Vermittler stellen Vertragsunterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung. Auch an beliebten europäischen Urlaubszielen mit viel deutschem Publikum bürgert sich dies bei den örtlichen Vermietern zunehmend ein.” Manche Anbieter werben mit Lock-Angeboten und zeigen nur eine günstige Grundmiete an. Bei der Übernahme vor Ort können dann noch teure Zuschläge anfallen, warnt die D.A.S. Juristin: “Wichtig ist daher, das Angebot genau unter die Lupe zu nehmen: Wie sehen die Tankregeln aus? Kommen Servicepauschalen oder Steuern dazu? Kann noch ein Zweitfahrer eingetragen werden und was kostet das?” Wer weit im Voraus bucht, sollte auch die Stornierungsmöglichkeiten prüfen.

Augen auf beim Versicherungsschutz

Auch auf den Versicherungsschutz sollten Urlauber achten. Einige Mietwagenfirmen bieten Versicherungen bereits im Mietvertrag mit an. “Auf Nummer sicher gehen Urlauber mit einer Vollkaskoversicherung. Da der Versicherungsschutz von dem in Deutschland üblichen abweichen kann, ist es ratsam, auf etwaige Ausschlüsse zu achten”, meint Frank Mauelshagen, Kfz-Experte von ERGO, und ergänzt: “In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss der Mieter genau auf die Höhe der vereinbarten Deckungssumme achten. Die Mindestdeckungssummen sind vielfach geringer als in Deutschland üblich.” Hier kann es von Land zu Land große Unterschiede geben. Es kann ratsam sein, die Deckungssumme in der Kfz-Haftpflicht gegebenenfalls zu erhöhen. Verursacht nämlich der Mietwagenfahrer einen Unfall und der Schaden übersteigt die vertraglich vereinbarte Deckungssumme, muss er den Differenzbetrag selbst bezahlen. “In der Regel ist es am günstigsten, die Kfz-Police von Deutschland aus abzuschließen”, weiß der ERGO Experte. Gut abgesichert ist, wer in seinem heimischen Vertrag die sogenannte “Mallorca-Police” mitversichert hat. Dies ist eine Erweiterung des heimischen Versicherungsschutzes für Mietfahrzeuge im Ausland. Sie erhöht die ausländische Deckungssumme, falls diese im Schadensfall nicht ausreicht – bis zur Höhe der in Deutschland vereinbarten Deckungssumme. Wichtig zu wissen: Nur der im Vertrag vermerkte Fahrer ist versichert. Wer sich gerade bei längeren Fahrten mit seinem Beifahrer abwechseln möchte, sollte ihn als Zweitfahrer eintragen. Das kostet allerdings oft extra.

Dellen und Kratzer im Übergabeprotokoll vermerken

Egal ob Geländewagen, Familienbus oder schicker Stadtflitzer: Bevor es losgeht, sollte der Urlauber den Mietwagen mit einem Mitarbeiter der Verleihstation von allen Seiten begutachten. Sind Reifen, Beleuchtung, Bremsen, Scheibenwischer und Lack in Ordnung? Funktionieren die Gurte? Gibt es Brandflecken auf den Sitzen? Je präziser der Urlauber prüft, umso besser. “Sofern Schäden oder Kratzer zu erkennen sind, sollte der Mieter sie im Übergabeprotokoll vermerken lassen. Später kann er kaum noch beweisen, dass er die Schäden nicht verursacht hat”, so Michaela Rassat. Bei gravierenden Mängeln oder technischen Defekten empfiehlt es sich, die Finger von dem Auto zu lassen und Ersatz zu fordern. “Bei der Rückgabe sollte sich der Mieter bestätigen lassen, dass er den Wagen ohne Schäden zurückgebracht hat”, rät die D.A.S. Juristin. Auch die letzte Tankquittung besser aufheben. Sonst kann es bei der Endabrechnung zu bösen Überraschungen kommen. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten sollten Urlauber daher nach Möglichkeit vermeiden.
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