KWAG-Rechtsanwälte: Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung prüfen
(Bremen,17.12.2012) Auch den Investoren des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Tankschiff KG drohen unliebsame finanzielle Überraschungen. Denn nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht liegen die Ausschüttungen dieser Schiffsbeteiligung derzeit mehr als 65 Prozent unter Plan. Um Vermögenseinbußen zu vermeiden oder zu begrenzen, sollten Anleger Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung prüfen.
Der Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Tankschiff KG hat ein Volumen von rund 78 Millionen Euro. Davon haben Anleger zirka 37 Millionen Euro als Eigenkapital eingebracht, der Rest wurde finanziert. Der Fonds wurde im Jahr 2006 aufgelegt und im Jahr 2006 platziert. Investoren konnten sich mit mindestens 15.000 Euro plus 5 Prozent Ausgabeaufschlag beteiligen. Die Auflösung des Fonds ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Der Fonds wurde seinerzeit exklusiv über die Dresdner Bank (heute Commerzbank) verkauft. “Uns liegt ein Dokument vor, in dem es über dieses Produkt heißt: “Das Fondskonzept ist auf sicherheitsorientierte Anleger ausgerichtet. Entsprechend sind die Szenarien in der Fondskonzeption konservativ angelegt””, sagt Jan-Henning Ahrens, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Partner der auf die Interessenvertretung von Investoren spezialisierten KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht in Bremen.
Gemäß Prospekt hätten Anleger bis heute Ausschüttungen in Höhe von rund 13 Millionen Euro erhalten müssen. Überwiesen wurden nur knapp 4,5 Millionen Euro – mehr als 65 Prozent unter Plan also. “Nach unseren Erkenntnissen werden die Investoren, unter der Voraussetzung, dass der Fonds künftig wie projektiert läuft, frühestens im Jahr 2015 wieder Ausschüttungen erhalten”, sagt Jan-Henning Ahrens. Erschwerend komme hinzu, dass nur 86 Prozent des von Anlegern aufgebrachten Kapitals in die eigentliche Schiffsinvestition geflossen seien. 14 Prozent waren demnach so genannte Weichkosten, inklusive des Agios, die für Investoren keine Erträge abwerfen.
“65 weniger Ausschüttung als im Prospekt angekündigt deuten nicht gerade auf eine “konservative” Anlage hin. Schiffsfonds sind per se eine hochriskante Anlageform, bei der Anleger ein erhebliches unternehmerisches Risiko eingehen. Oft haben die Banken die Anleger hierüber nicht aufgeklärt”, betont Fachanwalt Ahrens.
Die aktuellen Probleme des Schiffsfonds DS-Rendite Fonds Nr. 116 DS National GmbH & Co. Tankschiff KG resultieren einerseits aus den negativen ökonomischen Rahmenbedingungen mit einer eher schwächeren Nachfrage nach Ladekapazitäten, einem anhaltend hohen Schiffsangebot sowie sinkenden oder stetig niedrigen Charterraten.
Auf der anderen Seite “machen sich insbesondere Fehleinschätzungen des Fondsmanagements im Hinblick auf die Wechselkursentwicklung speziell bei Euro und US-Dollar negativ bemerkbar”, erläutert Fachanwalt Ahrens.
So habe man seit Fondsauflage bis zum laufenden Jahr einen zum Euro tendenziell oder sogar deutlich stärkeren Dollar unterstellt. “Dieses Kalkül ist aber bis vor Kurzem nicht aufgegangen, eher im Gegenteil”, stellt Jan-Henning Ahrens fest. Folge: Die Charterraten, die weltweit in US-Dollar abgerechnet werden, mussten bis dato zu einem für in Euro rechnende Investoren ungünstigen Wechselkurs umgetauscht werden. “Dies belastet zwangsläufig die Wirtschaftlichkeit des Schiffsfonds”, sagt Ahrens.
Erhebliche Probleme bereitet der Schiffsbeteiligung, dass die so genannte 105 Prozent-Klausel gegriffen hat. “Diese hat erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Fonds, sobald dieser teils in einer Fremdwährung wie dem japanischen Yen oder dem Schweizer Franken finanziert wurde”, erklärt Ahrens.
Die Klausel sieht die Stellung zusätzlicher Sicherheiten durch den Kreditnehmer vor, sobald der Wert des Fremdwährungsdarlehens (z.B. in japanischen Yen) gegenüber der Leitwährung des Schiffsdarlehens (meistens US-Dollar) um mehr als 5 Prozent steigt. Wenn die 105 %-Klausel greift und Sondertilgungen oder zusätzliche Sicherheiten seitens des Reeders/Fonds nicht geleistet werden können, “setzen die Banken in aller Regel Ausschüttungsverbote durch”, weiss KWAG-Partner Ahrens.
Investoren wird nicht empfohlen, Sanierungskonzepten grundsätzlich und bedenkenlos zuzustimmen. Denn “in jedem Fall sollte sorgfältig geprüft werden, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme dauerhaft gelöst werden können”, betont KWAG-Partner Jan-Henning Ahrens. Erfolg versprechender sei es hingegen häufiger, Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafte Anlageberatung oder mangelnder Prospektgestaltung geltend zu machen und dann auch vor Gericht durchzusetzen.
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